Wilkau-Haßlau Informationsbroschüre

9 Kinderbetreuungskarte Diese wird seit dem 1. Januar 2012 für die Beantragung eines Kin - dergartenplatzes benötigt. Zur Beantragung ist ein entsprechender Antrag auszufüllen und die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Ansprechpartner: Sozialamt | Tel. 0375 6910-221 Kinderreisepass Folgende Dokumente müssen zur Beantragung vorgelegt werden: • Geburtsurkunde oder Stammbuch • ein aktuelles, biometrisches Passbild • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten Zur Antragstellung muss das Kind vor Ort anwesend sein. Ansprechpartner: Einwohnermeldestelle | Tel. 03756910-330o. -331 Personalausweis/Reisepass Folgende Dokumente müssen zur Beantragung vorgelegt werden: • Personalausweis oder Reisepass • Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Stammbuch • ein aktuelles, biometrisches Passbild Die Beantragung ist nur durch persönliches Erscheinen möglich. In Deutschland herrscht Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr. Ansprechpartner: Einwohnermeldestelle | Tel. 03756910 -330o. -331 Sterbeurkunde Folgende Dokumente müssen zur Beantragung vorgelegt werden: • Geburtsurkunde oder Stammbuch • Heiratsurkunde, Sterbeurkunde bei Verwitwung, Scheidungsurteil bei Geschiedenen • Personalausweis oder Reisepass • Todesbescheinigung des Arztes Ansprechpartner: Einwohnermeldestelle | Tel. 0375 6910-332 N N Spezielle Dienstleistungen Babybegrüßungsgeld Seit April 2013 erhaltenEltern einBegrüßungsgeld für Neugeborene, das eine kleine finanzielleUnterstützung undAnerkennung durch die Stadt darstellt. Es kann bis zum14. Lebensmonat beantragt werden. Voraussetzungen: • Vorlage des Nachweisheftes über frühkindliche Untersuchungen (U1 bis U6) • Vorlage von Quittierungen über erbrachte Sachwerte, wie z. B. Baby- und Kleinkinderausstattung • Hauptwohnsitz des/der Sorgeberechtigten befindet sich in unserer Stadt Ansprechpartner: Sozialamt | Tel. 0375 6910-221 Eheschließungen Folgende Dokumente müssen zur Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden: • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Geburts - ortes • Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes des Wohnortes • Personalausweis oder Reisepass • Nachweis der letzten Ehen (Heiratsurkunde sowie Scheidungs - urteil oder Sterbeurkunde bei Verwitwung) • Geburtsurkunde gemeinsamer minderjähriger Kinder sowie Vaterschaftsanerkennung • weitere Dokumente in Absprache bei ausländischen Staats­ bürgerschaften Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünsch - ten Termin erfolgen. Zur Anmeldung sollten beide Partner vor Ort anwesend sein, andernfalls ist eine Vollmacht vorzulegen. Ansprechpartner: Standesamt | Tel. 0375 6910-332

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=