Seniorenwegweiser 2019/2020

die Pflegeversicherung für maximal sechs Wochen im Jahr eine Ersatzpflegekraft. Voraussetzung ist, dass die Person mit Pflegebedarf vorher mindestens sechs Monate von der Pflegekraft gepflegt worden ist und dass ein Pflegegrad von 2 – 5 vorhanden ist. Bei Bedarf können 50Prozent des Leistungsbetrags für dieKurzzeitpflege (806Euro) auf die Verhinderungspflege umgewidmet werden, was bedeutet, dass der jähr­ liche Betrag der Verhinderungspflege von ursprünglich 1.612 Euro auf maximal 150Prozent also 2.418 Euro aus­ geweitet werden kann. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege angerechnet, was bedeutet, dass der anteilige Betrag für die Kurz­ zeitpflege nicht mehr in Anspruch genommenwerden kann, da man diesen ja in die Ausweitung der Verhin­ derungspflege eingesetzt bzw. umgewidmet hat. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege halbiert sich in diesem Fall auf einen Betrag von 806 Euro. Kurzzeitpflege Falls vorübergehend weder die häusliche noch eine teilstationäre Pflege realisierbar ist, besteht die Mög­ lichkeit der vorübergehenden Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim). Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse für zunächst vier Wochen. Bei Bedarf kann die Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen ausgeweitet werden, indem der im Kalenderjahr noch nicht verbrauchte Leistungsbe­ trag der Verhinderungspflege für die Leistungen der Kurzzeitpflege komplett eingesetzt wird (sogenann­ te Umwidmung), was bedeutet, dass es möglich ist, den jährlichen Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege von 1.612 Euro auf maximal 3.224 Euro zu verdoppeln und somit auch die Aufenthaltsdauer von vier auf maximal acht Wochenauszuweiten. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag der Verhinderungspflege angerechnet, was bedeutet, dass der Betrag für die Verhinderungs­ pflege nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, da man diesen in die Ausweitung der Kurzzeit­ pflege eingesetzt bzw. umgewidmet hat. Anspruch auf Verhinderungspflege hat man in dem Fall erst wieder im darauffolgendenJahr. Für die Kurzzeitpflege als © Seniorenstelle Stadt Willich 26 3 Hilfen und Entlastung zu Hause

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