Seniorenwegweiser 2019/2020

Leistung der Pflegeversicherung ist ein Pflegegrad von 2 – 5 Voraussetzung. Im Rahmen der Kurzzeitpflege muss pro Tag ein Eigenanteil für Unterkunft und Verpfle­ gung selbst getragen werden. Hierfür kann jedoch auch der bereits erwähnte „Entlastungsbetrag“ in Höhe von 125 Euro /Monat eingesetzt werden. Folgende Pflegeheime in Willich bieten derzeit Kurzzeit­ pflege an: DRK-Seniorenhaus Moosheide Küferstraße 1, 47877 Willich Ansprechpartnerin: Frau Keuren Telefon: 02154 491-605 Alten- und Pflegeheim Hubertusstift Königsheide 2 – 6, 47877 Willich Ansprechpartner: Herr Deiringer Telefon: 02154 48593-0 Eingestreute Kurzzeitpflegeplätze auf Anfrage 3.4 Tagespflege Wenn die Pflege zu Hause nicht in ausreichender Form möglich ist oder die Angehörigen entlastet werden sollen besteht die Möglichkeit, teilstationäre Pflege in einer Tagespflege in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Finanzierung durch die Pflegekasse ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt und wird zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung gewährt. Anspruch auf Tagespflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 – 5. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben zwar keinen direkten Anspruch auf Tagespflege, können den „Entlastungsbetrag“ hierfür aber einsetzen. Die Höhe der einzelnen Leistungen in Bezug zumPflege­ grad entnehmen Sie bitte der Tabelle unter Kap. 4.3.1. Zwei Tagespflegeeinrichtungen in Willich bieten in ihrer Einrichtung dieMöglichkeit, pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Es besteht ein Hol- und Bringdienst. DRK-Tagespflege Willich Anrather Straße 48, 47877 Willich Ansprechpartnerin: Stefanie Münk-Notka Telefon: 02154 922410 Alten-und Pflegeheim Hubertusstift Tagespflegeeinrichtung „Gute Zeiten“ Königsheide 2 – 6, 47877 Willich Ansprechpartnerin: Manuela Petrasch Telefon: 02154 48593-55 © Seniorenstelle Stadt Willich 27 3 Hilfen und Entlastung zu Hause

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