Seniorenwegweiser 2019/2020

einem durch Begutachtung ermittelten Punktewert von 47,5 bis unter 70. Hier liegt eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor. • Pflegegrad 4 Diesen Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige mit einem durch Begutachtung ermittelten Punktewert von 70 bis unter 90. Hier liegt eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor. • Pflegegrad 5 Diesen Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige mit einem durch Begutachtung ermittelten Punktewert von 90 bis 100. Hier liegt eine „schwerste Beein­ trächtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ vor. Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes Zuschüsse können unterstützend durch die Pflege­ versicherung gewährt werden, beispielsweise für technischeHilfen imHaushalt oder Umbaumaßnahmen. Je nach Einzelfall kann ein Maßnahmenzuschuss bis zu 4.000 Euro gewährt werden. Für nähere Informa­ tionen wenden Sie sich bitte an den Wohnberaterder Seniorenstelleder Stadt Willich Herrn Joachim Kuhnke, Telefon: 02154 949-604 (siehe auch Kap. 2.5). Beispiele für Leistungen aus der Pflegeversicherung Leistungsarten Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegeld in Euro /Monat Pflege durch Pflegeperson (z. B. Angehöriger) – 316 545 728 901 Pflegesachleistung in Euro /Monat Wenn durch einen Pflegedienst gepflegt wird – 689 1.298 1.612 1.995 Entlastungsbetrag in Euro /Monat zweckgebunden 125 125 125 125 125 Vollstationäre Pflege in Euro  /Monat Pflege im Pflegeheim 125 770 1.262 1.775 2.005 Verhinderungspflege in Euro / Jahr Für bis zu sechs Wochen – 1.612 1.612 1.612 1.612 Kurzzeitpflege in Euro / Jahr Für bis zu acht Wochen – 1.612 1.612 1.612 1.612 Wohnumfeldverbesserung in Euro /Maßnahme 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 Tages- und Nachtpflege in Euro /Monat – 689 1.298 1.612 1.995 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch max. in Euro /Monat 40 40 40 40 40 39 4 Finanzielle Hilfen

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