Seniorenwegweiser 2019/2020
einem durch Begutachtung ermittelten Punktewert von 47,5 bis unter 70. Hier liegt eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor. • Pflegegrad 4 Diesen Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige mit einem durch Begutachtung ermittelten Punktewert von 70 bis unter 90. Hier liegt eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor. • Pflegegrad 5 Diesen Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige mit einem durch Begutachtung ermittelten Punktewert von 90 bis 100. Hier liegt eine „schwerste Beein trächtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ vor. Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes Zuschüsse können unterstützend durch die Pflege versicherung gewährt werden, beispielsweise für technischeHilfen imHaushalt oder Umbaumaßnahmen. Je nach Einzelfall kann ein Maßnahmenzuschuss bis zu 4.000 Euro gewährt werden. Für nähere Informa tionen wenden Sie sich bitte an den Wohnberaterder Seniorenstelleder Stadt Willich Herrn Joachim Kuhnke, Telefon: 02154 949-604 (siehe auch Kap. 2.5). Beispiele für Leistungen aus der Pflegeversicherung Leistungsarten Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegeld in Euro /Monat Pflege durch Pflegeperson (z. B. Angehöriger) – 316 545 728 901 Pflegesachleistung in Euro /Monat Wenn durch einen Pflegedienst gepflegt wird – 689 1.298 1.612 1.995 Entlastungsbetrag in Euro /Monat zweckgebunden 125 125 125 125 125 Vollstationäre Pflege in Euro /Monat Pflege im Pflegeheim 125 770 1.262 1.775 2.005 Verhinderungspflege in Euro / Jahr Für bis zu sechs Wochen – 1.612 1.612 1.612 1.612 Kurzzeitpflege in Euro / Jahr Für bis zu acht Wochen – 1.612 1.612 1.612 1.612 Wohnumfeldverbesserung in Euro /Maßnahme 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 Tages- und Nachtpflege in Euro /Monat – 689 1.298 1.612 1.995 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch max. in Euro /Monat 40 40 40 40 40 39 4 Finanzielle Hilfen
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