Seniorenwegweiser 2019/2020

Vorsorgevollmacht oder müssen zum Betreuer bestellt werden. Sie können vereinbaren, dass von der Vorsorge­ vollmacht erst Gebrauch gemacht werden darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegen­ heiten zu entscheiden. Auswählen sollte man nur eine Person, der man uneingeschränkt vertraut. Vordrucke erhalten Sie auf der Homepage des Bundes­ ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Betreuungsstelle ist neben Notaren befugt, auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen die Echtheit Ihrer Unterschrift öffentlich zu beglaubigen. Dies ist zwar zur Wirksamkeit der Vollmacht nicht unbedingt erforderlich, kann jedoch Zweifel an der Unterschrift des Vollmachtgebers im Rechtsverkehr ausräumen. Betreuungsverfügung Haben Sie keinewirksame Vollmacht erteilt und es tritt der Fall ein, dass Sie Ihre Angelegenheit ganz oder teilweise nicht besorgen können, bestellt das Gericht einen recht­ lichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin. Mit der Betreuungsverfügung kann imVoraus festgelegt werden, wen das Gericht als rechtliche Betreuungsperson bestel­ len soll. Das Gericht ist an dieseWahl gebunden, wenn sie demWohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft. Patientenverfügung Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung könnenSie für den Fall der späteren Entscheidungs­ unfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in be­ stimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Auf der Homepage des Bundesminis­ teriums der Justiz und für Verbraucherschutz sind auch Textbausteineaufrufbar. Nähere Informationen, zu allen oben genannten Schwer­ punkten (rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Be­ treuungsverfügung sowie Patientenverfügung), erhalten Sie bei: Stadt Willich Seniorenstelle Albert-Oetker-Straße 98, 47877 Willich Telefon: 02154 949-560 oder 949-604 Internet: www.stadt-willich.de/de/willichundich/ seniorenstelle/ Kreis Viersen Abteilung Sozialverwaltung Betreuungsstelle Rathausmarkt 3, 41747 Viersen Telefon: 02162 390 Internet: www.kreis-viersen.de/de/inhalt-50/ betreuungsstelle/ Amtsgericht Krefeld (zuständig für die Stadt Willich) Preußenring 49, 47798 Krefeld Telefon: 02151 8470 Internet: www.ag-krefeld.nrw.de/aufgaben/ abteilungen/Betreuung/index.php Vordrucke und Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. 48 5 Gesundheit und Vorsorge

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