Seniorenwegweiser 2019/2020

Internet: www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatien tenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html Eine Beratung zur Übernahme einer ehrenamtlichen / rechtlichen Betreuung, Erstellung einer Vorsorgevoll­ macht oder Patientenverfügung erhalten Sie auch beim Sozialdienst Katholischer Frauen (SkF Kempen e. V.) Ellenstraße 29, 47906 Kempen Ansprechpartnerinnen: Frau Welzel und Frau von den Driesch Telefon: 02152 2387 Sprechstunde: Montag bis Freitag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung 5.7 Erben und Vererben Hat der Verstorbene kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Lebenspartnerschaftsgesetz vorgesehene gesetz­ liche Erbfolge ein. Diese sieht vor, dass in erster Linie Kinder und Ehe- bzw. Lebenspartner erben. Sind keine Nachkommen vorhanden, treten an ihre Stelle je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen. Testament eigenhändig Sie haben die Möglichkeit, ein handgeschriebenes, sogenanntes eigenhändiges Testament aufzusetzen. Dieses handgeschriebene Testament muss mit ganzem Namen, also mit Vor- und Zunamen, unterschrieben werden. Außerdem ist es wichtig, dass Zeit und Ort 49 5 Gesundheit und Vorsorge Grabenstr. 5 • 47877 Willich • Tel.: 02154 / 428005 • Fax: 02154 / 2532 • E-Mail: willich@haslerkinold.de ERBEN und VERERBEN — Ein Thema für fachkundige Beratung. Fordern Sie uns! www. h a s l e r k i n o l d . d e

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