Seniorenwegweiser 2021/2022 der Stadt Willich

Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim). Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse für zunächst vier Wochen. Bei Bedarf kann die Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen ausgeweitet werden, indem der im Kalenderjahr noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag der Verhinderungspflege für die Leistungen der Kurzzeitpflege komplett eingesetzt wird (sogenannte Umwidmung), was bedeutet, dass es möglich ist, den jährlichen Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege von 1.612 Euro auf maximal 3.224 Euro zu verdoppeln und somit auch die Aufenthaltsdauer von vier auf maximal acht Wochen auszuweiten. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag der Verhinderungspflege angerechnet, was bedeutet, dass der Betrag für die Verhinderungspflege nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, da man diesen in die Ausweitung der Kurzzeitpflege eingesetzt bzw. umgewidmet hat. Anspruch auf Verhinderungspflege hat man in dem Fall erst wieder im darauffolgenden Jahr. Für die Kurzzeitpflege als Leistung der Pflegeversicherung ist ein Pflegegrad von 2 – 5 Voraussetzung. Im Rahmen der Kurzzeitpflege muss pro Tag ein Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung selbst getragen werden. Hierfür kann jedoch auch der bereits erwähnte „Entlastungsbetrag“ in Höhe von 125 Euro / Monat eingesetzt werden. BETREUEN – HELFEN – ZUHÖREN 26 3 Hilfen und Entlastung zu Hause 21 in Willich 3 Hilfen und Entlastung zu Hause tztzelt. ng, raalme en ng tsen en ote hher ote ch en und Caritas-Pflegestation Willich Hauptstraße 34, 47877 Willich-Neersen, Tel. 02156 / 95 84 11, Fax 02156 / 95 84 12, cps-willich@caritas-viersen.de

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