Seniorenwegweiser 2021/2022 der Stadt Willich

• Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte) Diesen Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige mit einer „geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. • Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte) Diesen Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige mit einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. • Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte) Diesen Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige mit einer „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. • Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte) Diesen Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige mit „schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. • Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte) Diesen Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige mit „schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. Wenn Sie sich tiefergehend über die neuen Begutachtungsrichtlinien informieren möchten, finden Sie ausführliche Informationen beispielsweise unter: https://www.mds-ev.de/richtlinien-publikationen/­ pflegeversicherung/neuer- pflegebeduerftigkeitsbegriff.html Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes Zuschüsse können unterstützend unter anderem durch die Pflegeversicherung gewährt werden, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt oder Umbaumaßnahmen. Je nach Einzelfall kann ein Maßnahmenzuschuss von bis zu 4.000 Euro gewährt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Wohnberatung der Seniorenstelle Stadt Willich, Telefon: 02154 949-639 oder 659 (siehe auch Kapitel 2.5). Beispiele für Leistungen aus der Pflegeversicherung Leistungsarten gemäß SGB XI Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegeld (§ 37) in Euro/Monat selbst organisierte häusliche Pflege – 316 545 728 901 Pflegesachleistung (§ 36) in Euro/Monat Wenn durch einen Pflegedienst gepflegt wird – 724 1.363 1.693 2.095 Entlastungsbetrag (§ 45b) in Euro /Monat – zweckgebunden 125 125 125 125 125 Kurzzeitpflege (§ 42) in Euro/Jahr – Für bis zu 8 Wochen – 1.774 1.774 1.774 1.774 Verhinderungspflege (§ 39) in Euro / Jahr Für bis zu 6 Wochen oder Stundenweise – 1.612 1.612 1.612 1.612 Tages- und Nachtpflege (§ 41) in Euro /Monat – 689 1.298 1.612 1.995 Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 1) in Euro /Monat 40 40 40 40 40 Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4) in Euro /Maßnahme 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 Hausnotruf in Euro /Monat 23 23 23 23 23 Vollstationäre Pflege (§ 43) in Euro/Monat – Pflege im Pflegeheim 125 770 1.262 1.775 2.005 Wohngruppen-Zuschlag (§ 38a) in Euro /Monat – 214 214 214 214 40 4 Finanzielle Hilfen

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