Seniorenwegweiser der Stadt Willich

DRK Nordrhein/Soziale Dienste gGmbH Ambulante Dienste Küferstraße 1 b, 47877 Willich Telefon: 02154 491655 Ansprechpartner: Florian Scholz Jakob-Krebs-Straße 37, 47877 Willich-Anrath Telefon: 02156 1092827 Ansprechpartnerin: Angela Pitzen-Nilges Internet: www.drk-pflegedienste-viersen.de La Vie Willicher Pflegedienst GmbH Bahnstraße 22, 47877 Willich Telefon: 02154 4727048 Ansprechpartnerin: Martina Hartleib E-Mail: info@lavie-pflegedienst.de Internet: https://lavie-pflegedienst.de PFLEGE optimal Willich GbR Elisabeth-Munse-Straße 4, 47877 Willich Telefon: 02154 5021510 Telefax: 02154 5021511 Ansprechpartner: Oliver Smetten, Yakup Celik Internet: www.pflege-optimal-willich.de aiutanda Rhein-Ruhr Jakob-Krebs-Straße 124b, 47877 Willich Telefon: 02156 484940 Ansprechpartnerin: Julia Wirtz Internet: www.aiutanda-rheinruhr.de 3.3 Entlastungsbetrag/ Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege Entlastungsbetrag Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 – 5 haben einen Anspruch auf 125 Euro im Monat für Unterstützungsleistungen im eigenen Haushalt. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Dienstleister übernehmen für einige Stunden pro Monat verschiedene Aufgaben wie Unterstützung im Haushalt oder beaufsichtigen, z. B. wenn pflegende Angehörige außer Haus gehen, die pflegebedürftige Person. Darüber hinaus kann der Entlastungsbetrag genutzt werden zur Finanzierung des Eigenanteils bei Kosten der Kurzzeitpflege oder Tagespflege. Verhinderungspflege Wenn eine private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit tageweise oder aus anderen Gründen stundenweise verhindert ist, finanziert die Pflegeversicherung für maximal sechs Wochen im Jahr eine Ersatzpflegekraft. Voraussetzung ist, dass die Person mit Pflegebedarf vorher mindestens sechs Monate von der Pflegekraft gepflegt worden ist und dass ein Pflegegrad von 2 – 5 vorhanden ist. Bei Bedarf können circa 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (806 Euro) auf die Verhinderungspflege umgewidmet werden, was bedeutet, dass der jährliche Betrag der Verhinderungspflege von ursprünglich 1.612 Euro auf maximal 2.418 Euro ausgeweitet werden kann. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag 29 3 Hilfen und Entlastung zu Hause

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