Seniorenwegweiser der Stadt Willich

wird auf den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege angerechnet, was bedeutet, dass der anteilige Betrag für die Kurzzeitpflege nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, da man diesen in die Ausweitung der Verhinderungspflege eingesetzt hat. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege reduziert sich in diesem Fall auf einen Betrag von 968 Euro. Kurzzeitpflege Falls vorübergehend weder die häusliche noch eine teilstationäre Pflege realisierbar ist, besteht die Möglichkeit der vorübergehenden Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim). Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse für zunächst vier Wochen. Bei Bedarf kann die Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen ausgeweitet werden, indem der im Kalenderjahr noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag der Verhinderungspflege für die Leistungen der Kurzzeitpflege komplett eingesetzt wird, was bedeutet, dass es möglich ist, den jährlichen Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege von 1.774 Euro auf maximal 3.368 Euro zu erhöhen und somit auch die Aufenthaltsdauer von vier auf maximal acht Wochen auszuweiten. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag der Verhinderungspflege angerechnet, was bedeutet, dass der Betrag für die Verhinderungspflege nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, da man diesen in die Ausweitung der Kurzzeitpflege eingesetzt hat. Anspruch auf Verhinderungspflege hat man in dem Fall erst wieder im darauffolgenden Jahr. Für die Kurzzeitpflege als Leistung 30 3 Hilfen und Entlastung zu Hause Betreuen – Helfen – zuhören 21 inWillich 3 Hilfen und Entlastung zu Hause tztzelt. ng, raalme en ng tsen en ote hher ote ch en und Caritas-Pflegestation Willich Hauptstraße 34, 47877 Willich-Neersen, Tel. 02156 / 95 84 11, Fax 02156 / 95 84 12, cps-willich@caritas-viersen.de

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