Seniorenwegweiser der Stadt Willich

Pflegegrade Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein bestimmter Pflegebedarf per Gutachten festgestellt worden sein. Anhand verschiedener Kriterien, welche insgesamt sechs Modulen zugeordnet werden, erfragt die Gutachterin oder der Gutachter, in welchen Bereichen und in welchem Umfang Unterstützung benötigt wird. Die Module gliedern sich in die Bereiche 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Für festgestellte Hilfebedarfe werden Punkte vergeben, die – je nachdem welchen Bereich sie betreffen – unterschiedlich gewichtet werden. Die Höhe des Pflegegrades ergibt sich letztlich aus der Höhe der festgestellten bzw. gewichteten Punktzahl. Hierbei gilt: Je höher die Punktzahl und somit der festgestellte Hilfebedarf, desto höher der Pflegegrad. • Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte) Diesen Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige mit einer „geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit”. • Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte) Diesen Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige mit einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit”. • Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte) Diesen Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige mit einer „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit”. • Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte) Diesen Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige mit „schwerster Beeinträchtigung der Selbst- ständigkeit”. • Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte) Diesen Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige mit „schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung”. Wenn Sie sich tiefergehend über die neuen Begutachtungsrichtlinien informieren möchten, finden Sie ausführ- liche Informationen beispielsweise unter: www.medizinischerdienst.de/versicherte/ pflegebegutachtung/ Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes Zuschüsse können unterstützend unter anderem durch die Pflegeversicherung gewährt werden, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt oder Umbaumaßnahmen. Je nach Einzelfall kann ein Maß- nahmenzuschuss von bis zu 4.000 Euro gewährt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Wohnberaterin der Seniorenstelle der Stadt Willich Frau Stefanie Schages, Telefon 02154 949-659 (siehe auch Kapitel 2.5). 44 4 Finanzielle Hilfen

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