Informationen und Tipps rund ums Thema Bauen im Landkreis Harburg

11 Energieeffizient bauen Energieausweis ist Pflicht Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Die Energiepass-Pflicht regelt, dass bei jedem Nutzerwechsel einer Wohnung oder eines Gebäudes ein Zertifikat über den Energiebedarf vorgelegt werden muss. So sollen Verbrau- cher objektiv informiert werden. Außerdem ermöglicht der Energiepass den Vergleich des Energiebedarfs verschiedener Objekte und wird so zum maßgeblichen Entscheidungshelfer in Sachen Wohnungs- oder Hauswahl. Der Energiepass gilt für das gesamte Gebäude und ist zehn Jahre gültig. Kernstück ist der Energiekennwert, der in Kilowattstunden pro Quadrat- meter und Jahr angegeben wird. Nach diesem werden die Gebäude eingeordnet. Mit der Änderung der EnEV ist seit Juli 2009 auch für Nichtwohngebäude der Nachweis eines Ener- gieausweises vorgeschrieben. Bei öffentlichen Gebäuden wird ein sogenannter Jahres-Primärenergiebedarf ermittelt, dessen Ergebnis der Gebäudebesitzer aushängen muss, damit es öffentlich einsehbar ist. Ausnahmeregelungen existieren für Zwangsversteigerungen und denkmalgeschützte Häuser. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der ausführ- liche Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweisaussteller den energetischen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Hei- zung genau unter die Lupe. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Energieausweis keine Rolle. Grundlage für den einfachen Verbrauchsausweis sind dage- gen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den ver- gangenen drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Beide Energieausweisvarianten enthalten Empfeh- lungen für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie den Energieverbrauch im Gebäude senken können. Weitere Informationen zum passenden Energieausweis finden Sie unter www.energiewegweiser.de/energieausweis. Vorzeigepflicht seit 2013 Bisher waren Eigentümer und Vermieter lediglich dazu ver- pflichtet, ihren Energieausweis auf Verlangen vorzulegen. Seit Anfang des Jahres 2013 verpflichtet die europäische Gesetz- gebung jedoch dazu, dass Eigentümer und Vermieter ihren Ausweis aktiv vorzeigen müssen. Die Qualität muss stimmen Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – Eigentümer sollten auf die Qualität des angebotenen Energieausweises und auf die Beratungsleistung des Ausstellers achten. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt zum Beispiel auch beim Verbrauchsausweis eine Vor-Ort-Begehung. So kann der Aussteller die Plausibilität der vorliegenden Verbrauchsdaten besser überprüfen und die Modernisierungsempfehlungen ausgehend vom konkreten Gebäude ermitteln. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Energieausweis nur zehn Jahre lang gültig ist. Nach Ablauf dieser Zeit muss dieser erneuert werden, wenn das Haus oder eine Wohnung darin wieder ver- mietet oder verkauft werden soll. Falls Maßnahmen ergriffen werden, die das Gebäude energieeffizienter machen, kann ebenfalls eine Neuausstellung des Energieausweises verpflich- tend sein. Beratungsangebote des Landkreises Fördermittelcheck und Praxisratgeber In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen für den Neubau und die Modernisierung von Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden. Der Fördermittelcheck des Land- kreises Harburg unter www.energiewegweiser.de/bauen- sanieren hilft Ihnen, die Programme zu finden, die für Ihr Ba u- oder Modernisierungsprojekt in Frage kommen. Auf der oben genannten Seite des Landkreises Harburg finden Bauherren außerdem den Link zum Praxisratgeber „Klimage- rechtes Bauen“. Der Ratgeber beschreibt Problemfelder, die auf jede Hausbesitzerin und jeden Hausbesitzer mit hoher Wahrscheinlichkeit zukommen können. Um künftig gegen extreme Wetterphänomene gewappnet zu sein, werden Präventionsmaßnahmen beschrieben und anhand von zahl- reichen Fotos, Grafiken und Karten gezeigt, mit denen Schä- den möglichst gering gehalten werden können. Die Broschüre liefert Anregungen für die Standortanalyse und vor allem zu konkreten baulichen und technischen Maßnahmen. Ebenfalls verlinkt ist die „Digitale Bauherrenmappe“, die umfassendes Wissen, Hilfestellungen und Tipps rund um das Thema energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohnge- bäuden bietet. © anweber · adobestock.com © adobestock.com

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