Informationen und Tipps rund ums Thema Bauen im Landkreis Harburg

Wie die Idee auf das Papier gelangt Jedes Bauvorhaben entsteht zunächst im Kopf des Bauherren, der seine eigenen Wünsche und Vorstellungen realisieren möchte. Damit das Bauwerk am Ende auch der Idee ent- spricht, muss viel Entwicklungsarbeit geleistet werden: Ziel dieses Arbeitsschritts ist der Bauplan. Er dient als Vorlage für die Baufirmen und Handwerker, die das Haus dementspre- chend realisieren. Wichtig ist der Bauplan auch für die Vorlage in der Gemeinde, um zu entscheiden, ob für das Bauvorhaben ein Genehmigungsverfahren nötig ist oder ob es freigestellt werden kann. Hinweise dazu können Sie der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes entnehmen. Sorgen Sie dafür, dass die Planung bis zum Baubeginn endgültig abgeschlossen ist, denn nachträgliche Änderungen sind aufwändig und meist mit erheblichen Kosten verbunden. Allgemein gilt: Je höher die Qualität der Pläne ist, umso weniger Fragen und Missver- ständnisse ergeben sich bei der Ausführung. Der richtige Ansprechpartner Sie sollten auf keinen Fall darauf verzichten, für die Planerstel- lung einen Fachmann zu beauftragen. Dieser bringt das fach- liche Know-how mit, er weiß, worauf geachtet werden muss und sorgt damit für einen problemlosen Ablauf der Baumaß- nahmen. Dafür eignen sich Architekten, die in jedem Fall uneingeschränkt bauvorlageberechtigt sind, oder ausgebildete Bauingenieure, die teilweise in ihrer Bauvorlageberechtigung eingeschränkt sind. Welche Fachleute außerdem vorlagebe- rechtigt sind, bestimmen die Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer. Beim Berater des Bauamts in Ihrer Gemeinde können Sie sich erkundigen, inwieweit den Fachleuten die Berechtigung einer Bauplanung zuerkannt wird. Datenbasis als wichtiges Fundament Die Planung für einen Neubau sollte auf gesicherten Datenbeständen basieren. Die bisher gebräuchliche Flurkarte steht immer noch im Mittelpunkt der Pla- nungsgrundlage. Sie liefert den Gesamtüberblick der Umgebung und die grundsätzlichen Grundstücksver- hältnisse. Die Daten liegen oft schon digital vor und rei- chen bei ebenen Grundstücken in der Regel aus. Eine hierüber – und damit auch über die bauordnungsrecht- lichen Anforderungen – hinausgehende, noch exaktere Datenbasis kann ein öffentlich bestellter Vermessungs- ingenieur liefern. Dieser erstellt auf der Grundlage der amtlichen Grundstücksdaten einen Bestandsplan, der neben der exakten örtlichen Lage- und Höhensitua- tion auch den genauen Grenzverlauf Ihres Grundstücks zeigt. 18 Das Haus nimmt Gestalt an: Vom Vorentwurf zum Bauplan © industrieblick · adobestock.com © Jacob Lund · adobestock.com © photocreo · adobestock.com

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