Informationen und Tipps rund ums Thema Bauen im Landkreis Harburg

Bauvorbescheid Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids (§ 73 NBauO) dient überwiegend dazu, abzuklären, ob ein Grundstück über- haupt bebaut werden kann. Er ist zweckmäßig, um einzelne baurechtliche Fragen im Vorfeld des Baugenehmigungsverfah- rens zu klären. Als Anwendungsfälle sind insbesondere zu nennen:  I st das geplante Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig?  I st das geplante Vorhaben hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zulässig?  I st eine Ausnahme oder Befreiung möglich? Der Antrag auf Vorbescheid ist formgebunden einzureichen und es sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch die Bauvoranfrage gestellten Fragen notwendig sind. Regelmäßig wird ein Lageplan erforderlich sein. Alle weiteren Einzelheiten, wie Anforderungen an den Lageplan, Bauzeichnungen und Baubeschreibung, hängen von dem Gegenstand der Bauvoranfrage ab. Die Bauvoranfrage ist für Baumaßnahmen im Gebiet der Städ- te Buchholz und Winsen/Luhe direkt bei der Bauaufsicht der jeweiligen Stadt und im übrigen Kreisgebiet beim Landkreis Harburg einzureichen. Die jeweilige Bauaufsichtsbehörde erteilt nach Prüfung der Unterlagen einen Vorbescheid, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Der Bauvorbescheid erzeugt eine Bindungswirkung hinsicht- lich der im Antrag gestellten Fragen. Er bietet somit dem Bau- herrn hinsichtlich seiner weiteren Planung eine verlässliche Grundlage. Die Bindungswirkung, d. h. die Gültigkeit des Bau- vorbescheids, beträgt drei Jahre. Sie gilt auch, wenn sich die Rechtslage innerhalb dieser Zeit verändern sollte. Auf schrift- lichen Antrag kann der Bauvorbescheid jeweils um höchstens drei Jahre verlängert werden. Wichtig ist, dass Sie den Verlän- gerungsantrag vor Ablauf der Gültigkeit des Bauvorbescheids stellen. Denn ist der Bescheid erst einmal abgelaufen, gibt es keine Möglichkeit zu einer Verlängerung mehr. Bei einer 19 Genehmigungsverfahren Ihr Servicepartner für Dach und Wand • Abdichtungen • Dachrinnen • Schornsteinkopfverkleidung • Dachfenster • Insektenschutz Gutenbergstraße 6 · 21423 Winsen Telefon: 0 41 71/6 33 36 E-Mail : info@henninggmbh.de  www.henninggmbh.de GmbH Klaus Henning Dachdeckermeister Ihr starker Partner zur schlüsselfertigen Erstellung für Planung - Ausführung - Baumanagement · Wohnungsbau · Gewerbebau · Sanierung GÜNTER EFFINGER BAUAUSFÜHRUNGEN GMBH & CO. KG Zum Sportplatz 6 21220 Seevetal Tel.: +49-(0) 4105 69 00 - 0 Fax: +49-(0) 4105 69 00 - 10 E-Mail: info@effinger-bau.de www.effinger-bau.de 21423 Winsen/Luhe Planen Niedersachsenstr. 19 Beraten Tel. 04171-8829-0, Fax -30 Vermessen info@vermessung-wl.de Scanning www.vermessung-wl.de Gutachten Vermessungsbüro Jan Kuchenbecker © Erwin Wodicka · adobestock.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=