Informationen und Tipps rund ums Thema Bauen im Landkreis Harburg

7 Das passende Grundstück finden Auskunft über Baulasten eine Rolle und auch nachbarrecht- liche Vereinbarungen gemäß der Landesbauordnung und dem Nachbarschaftsrecht müssen beachtet werden. Ein Grundstück ist bebaubar,  w enn es im Geltungsbereich eines rechtsverbind- lichen Bebauungsplanes liegt.  wenn es innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt und sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, das Ortsbild nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.  wenn es im Außenbereich liegt und es sich bei dem Bauvorhaben um einen land- oder forstwirtschaft- lichen Betrieb handelt oder es anderen privilegierten Zwecken dient. Generell gilt, dass ohne ausreichend benutzbare Erschließungsanlagen, die die Gebäude an den öffent- lichen Straßenverkehr anschließen, ein Baugrundstück nicht bebaubar ist. Ein Rechtsanspruch des Grund- stückseigentümers auf Erschließung besteht nicht. Der Grundstückskaufvertrag Wurde nun das Traumgrundstück ausgewählt, geht es ans Eingemachte. Der Kaufvertrag soll abgeschlossen werden. Dieser erlangt nur durch eine notarielle Beurkundung recht- liche Wirksamkeit. Da Sie als Käufer die Kosten für den Notar tragen werden, sollten Sie sich auch die Möglichkeit einräumen, diesen selbst zu wählen. Er wird einen Kaufver- tragsentwurf vorlegen, den Sie sorgfältig im Vorab prüfen können. Vergleichen Sie den Preis mit dem anderer Objekte ähnlicher Größe und werden Sie aufmerksam, wenn er deut- liche Abweichungen zeigt. Informationen über die Wertlage der Grundstücke sind in der Gemeindeverwaltung frei zugäng- lich. Neben den Kosten für den reinen Grundstückserwerb dürfen die anfallenden Nebenkosten nicht vergessen werden: Der Notar muss bezahlt werden, der Preis für die Grundbuch- eintragung beträgt 0,5 Prozent des Kaufpreises und für die Grunderwerbssteuer muss in Niedersachsen mit 5 Prozent des Gesamtkaufpreises gerechnet werden. Nach der Über- prüfung des Vertrags findet ein Termin beim Notar statt, der nach erfolgter Zahlung veranlasst, dass der Käufer zum recht- mäßigen Eigentümer wird. Rechtlich wirksam wird dies mit dem Eintrag ins Grundbuch. Erschließungsbeiträge für Straßenausbau, Kanal und Wasserversorgung Falls Ihr Grundstück erst noch ordnungsgemäß erschlossen werden muss oder aufgrund einer Teilung eines größeren Grundstücks in mehrere Bauplätze eine erneute Erschließung notwendig wird, sollten Sie diese Kosten in Ihrer Finanzierung berücksichtigen. Auch wenn bereits eine Straße an Ihr Grundstück führt, können unter Umständen Beiträge für den Straßenausbau, den Kanal und die Wasserversorgung auf Sie zukommen. © Sunny studio · adobestock.com © tiradore · adobestock.com © adobestock.com

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