Senioren in Wipperfürth

30 Vorsorge zu treffen heißt, frühzeitig Willenserklärun- gen abzugeben, damit diese auch dann berücksichtigt werden, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann. Durch Krankheit, Unfall oder Behinderung kann für jeden Menschen, ob jung oder alt, plötzlich eine Situation entstehen, in der man Hilfe benötigt, um die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Angehörige, Ehe- partner*innen oder volljährige Kinder sind nicht auto- matisch gesetzliche Vertreter*innen und benötigen, um die Dinge im Notfall regeln zu dürfen, eine umfas- sende Vollmacht. Eine Vollmacht – insbesondere in Verbindung mit einer Patientenverfügung – gibt nicht nur Vollmachtgeber*innen die Sicherheit, dass der eigene Wille berücksichtigt wird, sondern ist Angehö- rigen und Ärzten eine große Hilfe, das Richtige zu entscheiden und zu tun. Es empfiehlt sich, eine Vorsorgemappe zu haben, in der alle Dokumente im Notfall gefunden werden. Unterstützung in Form einer Betreuung Können Volljährige ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr ohne Hilfe erledigen, gibt es die Möglich- keit, eine Betreuung einzurichten. Zunächst klärt die Betreuungsstelle im Auftrag des zuständigen Amts- gerichts, ob und für welche Aufgabenbereiche eine Betreuung notwendig ist und wer als Betreuer*in zur Verfügung steht. Die betreute Person bleibt grundsätzlich geschäftsfä- hig und wird nicht, wie viele Menschen befürchten, „entmündigt“. Ziel einer Betreuung ist es, die betrof- fenen Menschen zu begleiten und (wieder) zu einem möglichst selbstbestimmten Leben zu führen. Jeder kann eine Person vorschlagen, die er/sie als Betreuer*in haben möchte bzw. dies durch eine Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung (siehe Thema „Vorsorge“) frühzeitig bestimmen. Wenn keine geeignete Person zur Verfügung steht, werden ehrenamtlich oder berufsmäßig tätige Betreu- er*innen ernannt. Sollten Sie selber eine Betreuung benötigen, hilfebe- dürftige Menschen kennen oder bereit sein, selber eine Betreuung zu übernehmen, wenden Sie sich bitte an: J die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises, Telefon: 02261 88-5108 oder -5135 J das Amtsgericht Wipperfürth, Telefon: 02267 88-370. Gut verständliches Informationsmaterial und entspre- chende Vordrucke erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz, Telefon: 01805 778090 (Festnetz 0,14 EUR/Min.) oder www.bmj.bund.de/ publikationen oder in der Senioren- und Pflegeberatungsstelle der Hansestadt Wipperfürth, im Rathaus, Zimmer 102, Telefon: 02267 64-293. Vorsorge Vorsorge

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