Senioren in Wipperfürth

31 Vorsorge NÜTZLICHER TIPP: Bestimmte Dokumente und Unterlagenmüssen griffbereit sein, damit Leistungen und Ver- günstigungenbeantragtwerdenkönnen. Legen Sie zum Beispiel folgende Papiere in einem Ordner zusammen ab und bewahren Sie ihn so auf, dass auch andere ihn gut finden können: J Geburts- und Heiratsurkunde, Familien- stammbuch J Versicherungs- und Sterbegeldpolicen J Sozialversicherungsunterlagen J Rentenbescheide J Mietvertrag J Grundbuchauszug/Unterlagen bei Grund- stück- und Hausbesitz J Vermögensverzeichnis J Verträge mit Versorgern, Dienstleistern, Abonnements etc. J Testament, Vorsorgevollmacht, Patienten- verfügung J Kontaktdaten von Angehörigen und Freunden J sonstige wichtige persönliche Papiere Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich um die Bevollmächtigung einer Person, die das absolute Ver- trauen des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin hat und bereit ist, die Aufgabenbereiche zu übernehmen. In der Betreuungsverfügung wird schriftlich festgelegt, wer bzw. wer auf keinen Fall vom Betreuungsgericht als gesetzliche*r Vertreter*in bestellt werden soll. Das Betreuungsgericht entscheidet über die Notwen- digkeit, den Beginn und den Umfang einer Betreuung, überwacht die Tätigkeit des Betreuers/der Betreuerin und muss verschiedenen Maßnahmen des Betreuers/ der Betreuerin zustimmen. Das Betreuungsgericht muss immer zustimmen, wenn freiheitsentziehende oder lebensbedrohende medizinische Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Wenn umfangreiches Vermögen oder Immobilien vor- handen sind oder handels- und gesellschaftsrechtliche Geschäfte in Vertretung wahrgenommen werden müs- sen, ist eine Beurkundung durch einen Notar oder Rechtsanwalt notwendig. © nmann77 · adobestock.com

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