Senioren in Wipperfürth

32 Bei Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreu- ungsverfügung beraten: Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises Telefon: 02261 885108 Amtsgericht Wipperfürth Telefon: 02267 8837200 oder 8837201 Senioren- und Pflegeberatungsstelle der Hansestadt Wipperfürth Notare und Rechtsanwälte. Patientenverfügung In der Patientenverfügung wird schriftlich festgelegt, welche Behandlungs- und Pflegewünsche in einer kri- tischen Krankheitssituation berücksichtigt werden sollen. Wünsche im Hinblick auf Schwerstkrankenpflege, Sterbebegleitung, das Unterlassen bzw. Unterbrechen lebenserhaltender Maßnahmen (passive Sterbehilfe) und indirekte Sterbehilfe (Inkaufnahme des vorzeiti- gen Todes) sind verbindlich. Je eindeutiger und siche- rer nachvollziehbar formuliert wird, welche konkrete Behandlung unter welchen konkreten Bedingungen begonnen, nicht begonnen oder beendet werden soll, desto höher ist die Verbindlichkeit für den behandeln- den Arzt/die behandelnde Ärztin. Eine Patientenver- fügung kann jederzeit widerrufen oder geändert wer- den und ist nicht an die Geschäftsfähigkeit des/der Verfügenden gebunden. Sinnvoll ist ergänzend eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, denn wenn Arzt/Ärztin und Bevollmächtigte/Betreuer*innen einvernehmlich den Patientenwillen kennen, wird die- ser in der weiteren Behandlung berücksichtigt. Bei Fragen zum Thema Patientenverfügung beraten: Hospizdienst Wipperfürth, Telefon: 02267 6809520 und die Palliativstationen in Krankenhäusern sowie (in der Regel gebührenpflichtig) auch Ärzte. Eine gut verständliche Broschüre zum Thema „Patien­ tenverfügung“ erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz, Telefon: 01805 778090 (Festnetz 0,14 EUR/Min.) oder www.bmj.bund.de/publikationen oder in der Senioren- und Pflegeberatungsstelle der Hansestadt Wipperfürth. Testament Jeder, ob jung oder alt, sollte sich rechtzeitig Gedan- ken darüber machen, was im Falle seines Ablebens mit seinem Eigentum oder Vermögen (Nachlass) geschehen soll. Wenn kein Testament vorliegt, ist die Erbfolge gesetzlich geregelt. Mit einem Testament können Sie sicherstellen, dass Ihr Nachlass so aufge- teilt wird, wie Sie es wünschen und dass Familienstrei- tigkeiten nach Möglichkeit vermieden werden. Wenn es eine Vertrauensperson gibt, ist es sinnvoll, eine „Kontenvollmacht über den Tod hinaus“ zu ertei- len, damit erste notwendige Zahlungen getätigt wer- den können. Einer Vertrauensperson sollte ebenfalls mitgeteilt werden, dass ein Testament gemacht wurde und wo es zu finden ist. Gut verständliches Informationsmaterial zum Thema „Erben und Vererben“ erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz Telefon: 01805 778090 (Festnetz 0,14 EUR/Min.) oder www.bmj.bund.de/publikationen Befinden sich im Nachlass Immobilien oder Anteile an einer GmbH, so bedarf diese Vereinbarung der nota- riellen Beurkundung. Auch ist bei anderen gesell- schaftsrechtlichen Angelegenheiten meist die Mitwir- kung eines Notars zur Berichtigung des Handelsregis- ters erforderlich. Die Einschaltung eines Notars bei der Nachlassab- wicklung wirkt zudem streitvermeidend. Als erbrecht- lich besonders qualifizierte/r Berater*in ist der Notar/ die Notarin unparteiische/r Gesprächspartner*in aller Erben und für die Formulierung interessengerechter Lösungen verantwortlich. Vorsorge © Jeanette Dietl · adobestock.com

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