Senioren in Wipperfürth

5 J Hilfe in anderen Lebenslagen (Hilfe zur Weiterfüh- rung des Haushaltes, Altenhilfe, Blindenhilfe, Bestat- tungskosten, …) Auskunft wird erteilt: im Rathaus, Zimmer 101 Telefon: 02267 64-247 Telefon: 02267 64-266 Ersatzweise oder ergänzend zu den Leistungen der Pflegeversicherung können nach den Bestimmungen des Siebten Kapitels des SGB XII Leistungen aus der Sozialhilfe erbracht werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Kosten des tatsächlichen Bedarfs an pflegerischen und hauswirtschaftlichen Hilfen im ambulanten Bereich zu decken. Oder aber, bei Heimunterbringung reichen das eigene Renten- einkommen und Vermögen nicht aus, um den Eigenan- teil der Kosten bestreiten zu können. Bei Vorliegen der sachlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen ist in diesen Fällen Hilfe zur Pflege zu gewähren. WICHTIG: Ist die Finanzierung eines Platzes in einer Senioreneinrichtung aus eigenem Einkommen und Vermögen sowie aus den Leistungen der Pflegeversicherung nicht möglich und ist der Einsatz von Sozialhilfe erforderlich, muss vor der Aufnahme in die Senioreneinrichtung die Pflegeberatung in Anspruch genommen werden. Altenhilfe soll über die vorgenannten Leistungen hin- aus nach dem SGB XII dazu beitragen, Schwierigkei- ten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern. Aus der Altenhilfe kön- nen Kosten übernommen werden, die beispielsweise entstehen, wenn jemand an Ausflügen oder Freizeitak- tivitäten teilnehmen möchte, dies aber aus eigenen Mitteln nicht bezahlen kann. Auskunft wird erteilt: im Rathaus, Zimmer 102, Telefon: 02267 64-293 Rentenangelegenheiten und Rentenanträge Auskünfte zu sämtlichen Fragen im Bereich der gesetz- lichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversi- cherung Rheinland, Bund u. a.) erteilt das Versiche- rungsamt der Hansestadt Wipperfürth. Dies können z. B. Fragen sein zum frühesten Zeitpunkt des Ren- tenbeginns, Rentenhöhe, Auswirkungen von Kinder- erziehungs- und Pflegezeiten etc. Beim Versicherungsamt können Sie auch alle erfor- derlichen Anträge stellen (z. B. Anträge auf Alters- und Erwerbsminderungsrenten, Witwen- und Waisenren- ten, Renten-Kontenklärungen usw.). Die Beratung sowie die Beglaubigung bzw. Bestätigung einzurei- chender Unterlagen erfolgen kostenlos. Auskunft wird erteilt: im Rathaus, Zimmer 103, Telefon: 02267 64-257 Das nächste Service-Zentrum der Deutschen Renten- versicherung Rheinland befindet sich in 51643 Gummersbach, Singerbrinkstraße 41 Telefon: 02261 80501. Ehrenamtliche Versichertenberater beantworten ebenfalls Fragen rund um die Rentenversicherung und nehmen Anträge auf. Die Beratung erfolgt kostenlos. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Franz-Josef Beul, Telefon: 02267 880193 Achim Conrad, Telefon: 02267 6598242 Rundfunkbeitrag Jeder Haushalt ist verpflichtet, einen pauschalen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Unter bestimmten Vor- aussetzungen (Bezieher sozialer Leistungen, Taub- blinde, Bezieher von Blindenhilfe nach dem SGB XII) ist eine Gebührenbefreiung möglich. Personen mit Stadtverwaltung, Beratung, finanzielle und sonstige Hilfen Gladbacher Str. 31 · 51688 Wipperfürth · Telefon: 02267-1266 E-Mail: mail@rechtsanwalt-wernscheid.de www.rechtsanwalt-wernscheid.de • Fachanwalt für Sozialrecht • Fachanwalt für Arbeitsrecht • Fachanwalt für Medizinrecht • Vertrauensanwalt des Medizinrechts- Beratungsnetzes • Fachanwältin für Familienrecht • weitere Schwerpunkte: • Erbrecht • Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung • Migrationsrecht/Ausländerrecht Rechtsanwalt Hartmut Wernscheid Rechtsanwältin Regina Billstein Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wernscheid

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