Senioren in Wipperfürth

6 dem Merkzeichen „RF“ (Rundfunkbeitrags- und Tele- fongebührenermäßigung) im Schwerbehindertenaus- weis erhalten auf Antrag eine Gebührenermäßigung. Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags können unmittelbar bei ARD, ZDF und Deutschlandradio, Bei- tragsservice, 50656 Köln, Telefon 0221 2206719, im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de od er im Rat- haus Wipperfürth gestellt werden. Auskunft wird erteilt: im Rathaus, Zimmer 100, Telefon: 02267 64-270 Telefon: 02267 64-255 Schwerbehindertenausweis Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen können einen Antrag auf Feststel- lung des Grades der Behinderung sowie auf Ausstel- lung eines Schwerbehindertenausweises stellen. Anträge sind im Rathaus, Zimmer 100, erhältlich, bzw. liegen im Rathausflur aus. In Zimmer 100 werden Schwerbehindertenausweise auch verlängert. Zuständige Behörde für die Ausstellung von Schwer- behindertenausweisen ist die Kreisverwaltung Gummersbach Amt für soziale Angelegenheiten Telefon: 02261 88-5090. Auskunft wird erteilt: im Rathaus, Zimmer 100, Telefon: 02267 64-270 Telefon: 02267 64-255 Hilfen für Blinde und Gehörlose Blinde und Gehörlose sind durch ihre Behinderungen erheblich beeinträchtigt. Viele Menschen sind durch unterschiedliche Hilfen in der Lage, ihre Lebensqua- lität zu verbessern und ein Leben in der Gemeinschaft zu führen. Blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Per- sonen können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen erhalten. Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie beim Landschaftsverband Rheinland – Dezernat Soziales und Integration –, 50663 Köln, Telefon 0221 8090 und im Internet unter www.lvr.de. Anträge können auch im Rathaus Wipperfürth gestellt werden. Auskunft wird erteilt: im Rathaus, Zimmer 101, Telefon: 02267 64-247 Telefon: 02267 64-266 Parkerleichterungen / Behindertenparkplätze Ein Behindertenausweis berechtigt nicht grundsätzlich zum Parken auf einem Behindertenparkplatz! Nur Schwerbehinderte mit einer außergewöhnlichen Geh- behinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehinder- tenausweis) und Blinde (Merkzeichen „Bl“) können einen Parkausweis erhalten, der dazu berechtigt, Behindertenparkplätze zu benutzen. Dieser Ausweis wird auf Antrag im Rathaus, Zimmer 100, ausgestellt. Der Parkausweis ist deutlich sichtbar hinter der Wind- schutzscheibe des Autos anzubringen, dessen Fah- rer*in oder Beifahrer*in der/die berechtigte Schwer- behinderte ist. Auskunft wird erteilt: im Rathaus, Zimmer 100, Telefon: 02267 64-270 Telefon: 02267 64-255 Eine Übersicht der Behindertenparkplätze in Wipper- fürth finden Sie auf unserer Homepage unter: www.wipperfuerth.de/buergerinfo-service/inklusion Oberberg Pass Den Oberberg Pass erhalten Personen mit geringen Einkünften auf Antrag. Mit diesem Pass können im Oberbergischen Kreis lebende Personen in einfacher Form nachweisen, dass sie berechtigt sind, Vergüns- tigungen und Ermäßigungen zu erhalten, die einzelne öffentliche und private Leistungsanbieter für Passin- haberinnen und -inhaber anbieten. Anträge sind im Wipperfürther Rathaus in Zimmer 101 erhältlich. Auskunft erteilen: Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e. V., Telefon: 02261 600913 Oberbergischer Kreis, Amt für Soziale Angelegenhei- ten, Telefon: 02261 88-5004 Informationen unter: http://www.obk.de/cms200/ gesundheit_soziales/soziales/op/ Stadtverwaltung, Beratung, finanzielle und sonstige Hilfen

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