Ein Leben lang zu Hause Wohnen - Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Wittenberg

21 www.landkreis-wittenberg.de Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Bratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumbe- rater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung be- ginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezu­ schussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstüt­ zen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflege­ bedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt wer- den sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewäh- ren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder über- haupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbst­ ständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pfle- geversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohn­ raumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb soll- ten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bun- desland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Tel. 0800 5600757 oder unter www.ib-sachsen-anhalt.de . KfW Altersgerecht-Umbauen-Kredit ––Ab 0,75 % effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit KfW Altersgerecht Umbauen- Investitionszuschuss ––Einzelmaßnahmen zum Einbruch­ schutz sowie zur Barrierereduzierung (10 % der förder fähigen Investi ­ tionskosten) und für den Standard Altersgerechtes Haus (12,5 % der förderfähigen Investitionskosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro und maximal 50.000 Euro pro Wohn­ einheit (Zuschuss) www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 539 9002 für Eigen­ tümer, Mieter und Vermieter Sachsen-Anhalt MODERN ––Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, wie z. B. Maßnahmen zum barrierereduzierenden und bar- rierefreien Umbau (Zinsverbilligtes Darlehen bis zu 50.000 Euro) Sachsen-Anhalt AUFZUGSPROGRAMM ––Das Land Sachsen-Anhalt fördert Investitionen in die Barrierereduzie­ rung zur Verbesserung des Zugangs zu Wohngebäuden und Wohnungen. (Zuschuss bis zu 50 % der zuwen­ dungsfähigen Ausgaben, maximal 10.000 Euro) Investitionsbank Sachsen-Anhalt Domplatz 12, 39104 Magdeburg Hotline: 0800 560 0757 Fax: 0391 589-1754 beratung@ib-lsa.de www.ib-sachsen-anhalt.de Pflegekassen (Wohnumfeldverbes­ sernde Maßnahmen) ––Pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro (bis 16.000 Euro, wenn mehrere An- spruchsberechtigte zusammen woh­ nen). Gefördert werden Maßnahmen der Anpassung des Wohnumfelds an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen, z. B. Badumbau, Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifte usw. Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Das Bundesgesundheitsministerium bietet Online-Broschüren zur Pflege- und Krankenversicherung www.bmg.bund.de Rentenversicherungsträger (für Angestellte) Agentur für Arbeit Erhaltung der Selbstständigkeit und der Arbeitskraft ––zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerech­ ten Wohnung www.deutsche-rentenversicherung.de Berufsgenossenschaften Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung • bei Umbaumaßnahmen bis zu 100% • bei Neubau zinsgünstiges Darlehen in angemessener Höhe Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeit- geber nach der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft Stiftungen Je nach Stiftungszweck, hier: selbstständige Lebensführung –– individuelle Förderung ––Geldspenden/Beihilfen www.stiftungsindex.de Sozialhilfe • Zuschuss im erforderlichen Umfang Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Geringfügige Änderungen sind möglich.

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