Ein Leben lang zu Hause Wohnen - Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Wittenberg

30 Landkreis Wittenberg Hilfe und Unterstützung grad 2 bis 5, die in häuslicher Umge- bung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegenden als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden. Eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld ist die Tages- oder Nachtpflege , die ohne Anrechnung der Pflegesachleistungen bzw. des Pflege- geldes in Anspruch genommen werden kann. Das heißt, wer Tages- oder Nacht- pflege in Anspruch nimmt, dem werden Pflegegeld und/oder Sachleistungen nicht gekürzt. Die Tagespflege dient zur Entlastung der pflegenden Angehöri- gen. So kann die pflegebedürftige Per- son einmal oder mehrmals wöchentlich in einer Tagespflegeeinrichtung unter- gebracht werden. Auch die Abholung und der Rücktransport werden vom Budget gedeckt. Wenn eine Versorgung nur in Teilen notwendig ist, können ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden. Pflegeberatung Mit den Leistungen der Pflegeversiche- rung haben sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für Pflege­ bedürftige verbessert. Um eine gute Versorgung in vertrauter Umgebung zu gewährleisten, können viele Alternati- ven und Leistungen genutzt werden. Ein kompetenter Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin informiert Sie zu den Dienstleistungsangeboten, Leis- tungsansprüchen, Möglichkeiten der aktiven Lebensgestaltung, zur neuen Pflegereform und zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Neben privaten und staatlichen Beratungsangeboten können sich Betroffene auch in den Stellen der vernetzten Pflegeberatung beraten lassen, die in gemeinsamer Trä- gerschaft von den Kommunen und den Pflegekassen betrieben werden. www.pflegeberatung-sachsen- anhalt.de/beratungsstellen.html tungen lernen Angehörige richtige und sachgerechte Grundpflege durchzufüh- ren, aber auch der Umgang mit Stress oder mit schwierigen Situationen wird vermittelt. Auch die kirchlichen Träger wie Caritas und Diakonie bieten pfle- genden Angehörigen die Möglichkeit, Informationen zu erhalten. Zudem ist es möglich, dass pflegende Angehörige einen Erste-Hilfe-Kurs machen können. Daneben können berufstätige Angehö- rige eine sogenannte Pflegezeit neh- men. Diese ist gesetzlich garantiert und bietet Angehörigen die Möglichkeit, eine Betreuung zu Hause durchzuführen. Finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige An finanziellen Entlastungen ist die steuerliche Geltendmachung in der Einkommensteuererklärung möglich. Seitens der Sozialhilfeträger können pflegende Angehörige auch zusätzli- che Hilfen für die Pflegebedürftigen im Sinne von medizinischem Hilfebedarf bekommen. Eine Pflegefachkraft für einige Stunden kann zudem zur Entlas- tung der eigenen pflegerischen Tätig- keit beitragen. Darüber hinaus bietet der Staat auch die Möglichkeit, für Angehörige eine finanzielle Unterstützung zu leisten, wenn diese Betroffene zu Hause pfle- gen. Eine ganz wichtige Pflegekassen- leistung ist das Pflegegeld . Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit Pflege- für eine stationäre Pflegeeinrichtung von mehreren Rahmenbedingungen abhängig. Diese wären einerseits die Ausstattung und die Lage des Pflege- heims und andererseits der Pflege- grad , in den Sie eingestuft wurden. Die Pflegeversicherung kann Sie in vielerlei Hinsicht unterstützen. Infor- mieren Sie sich sorgfältig, welche Betreuungsmaßnahmen zum Leistungs­ spektrum der Versicherung gehören. Wichtig ist außerdem, welche Voraus- setzungen für entsprechende Maßnah- men vorliegen müssen. Auch die Frage, welche sonstigen Finanz- und Sach- dienstleistungen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beanspruchen kön- nen, sollten Sie ausführlich mit einem Pflegeberater besprechen. Nehmen Sie sich genug Zeit und ver­ schaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, damit Sie eine gute Entscheidung treffen können. Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige können Bera­ tungsangebote der örtlichen Sozial- hilfeträger und der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Ebenfalls möglich ist der Besuch von Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen sowie Fortbildungen im Bereich der Pflege. In den Veranstal- © nmann77 - Fotolia

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=