Familien- und Seniorenwegweiser der Verbandsgemeinde Wörrstadt

5 Eltern werden Familienhebammen und „Frühe Hilfen“ Die Begleitung durch Familienhebammen dient der Unterstützung werdender Mütter / Erziehungsberechtigter durch die psychosoziale Beratung bei belastenden Lebensumständen sowie durch lebenspraktische Hilfestellungen zur Vorbereitung auf das Leben mit einem Kind. Dazu gehören im Wesentlichen die Beratung zur Pflege und Versorgung des Kindes sowie Hilfen zur Alltagsbewältigung. Diese Unterstützung kann kostenlos bis zum vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Ein aktuelles Verzeichnis der Familienhebammen und weiterer Hebammen im Landkreis erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms sowie über www.hebammensuche.de, www.ammely.de oder www.gkv-spitzenverband.de. „Frühe Hilfen“ sind Angebote für Eltern mit Kindern bis zum Alter von drei Jahren. Ziel ist die Unterstützung, Begleitung und Beratung von Familien, auch durch das Angebot der Familienpaten, um den Kindern positive Entwicklungsmöglichkeiten, Schutz und Förderung für ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Neben der alltagspraktischen Unterstützung dienen „Frühe Hilfen“ auch zur Stärkung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz. Beratend stehen Ihnen das Diakonische Werk und das Caritaszentrum zur Seite. Beratungsstelle für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen des Caritaszentrums Alzey Obermarkt 25, 55232 Alzey  06731 5487660 s.steuer@caritas-bingen.de, www.caritas-mainz.de Diakonisches Werk Rheinhessen Schlossgasse 14, 55232 Alzey  06731 95030 dw-alzey@diakonie-rheinhessen.de www.dw-alzey-diakonie-rheinhessen.de Onlineberatung erhalten Sie unter www.bke-elternberatung.de oder kostenfrei unter  0800 1110550. Geburtsbeurkundung Nach der Geburt Ihres Kindes stellt Ihnen das Standesamt des Entbindungsortes eine Geburtsurkunde aus. Die Geburt des Kindes wird in der Regel direkt von den Krankenhäusern bzw. Geburtskliniken angezeigt. Hierfür benötigen Sie, je nach Ihrer Lebenssituation, verschiedene Unterlagen im Original. Bei verheirateten Müttern • Geburtsurkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus den Geburtenregistern beider Elternteile • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister; bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde, wobei fremdsprachige Unterlagen immer in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher erforderlich sind • Gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Erziehungsberechtigten Bei unverheirateten Müttern • Geburtsurkunde oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister der Mutter • Geschiedene Mütter: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk • Ggf. Nachweis über bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen • Gültiger Reisepass bzw. Personalausweis der Mutter • Für die Eintragung der Vaterschaftsanerkennung und bei der Erklärung zur Bestimmung des Familiennamens ist es empfehlenswert, gemeinsam beim Standesamt vorzusprechen. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Standesbeamten der Verbandsgemeindeverwaltung unter den Rufnummern  06732 601-2051 und 601-2101 zur Verfügung.

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