Familien- und Seniorenwegweiser der Verbandsgemeinde Wörrstadt

6 Eltern werden Krankenkassenanmeldung Möglichst direkt nach der Geburt sollte das Kind bei der Krankenkasse mit der Geburtsurkunde angemeldet werden, wobei die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung des Kindes in der Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Elternteils besteht. Auch der Abschluss einer privaten, beitragspflichtigen Krankenversicherung für das Kind ist möglich. Beratend steht Ihnen dazu Ihre Krankenkasse zur Verfügung. Elternzeit Einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, Pflege- und Adoptiveltern sowie in Ausnahmefällen Großeltern und Verwandte bis dritten Grades, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Elternzeitberechtigten müssen mit dem Kind im gleichen Haushalt leben, es überwiegend selbst betreuen und erziehen sowie während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenarbeitsstunden im Durchschnitt des Monats arbeiten. Sie können frei entscheiden, wer von Ihnen Elternzeit nimmt. Diese Zeit können Sie auch gleichzeitig beanspruchen, wobei dann jeder Elternteil nur bis zu 30 Wochenarbeitsstunden in Teilzeit erwerbstätig sein darf. Die Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis zu 24 Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden. Insgesamt kann die Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Die Elternzeit muss dem Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn mitgeteilt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bmfsfj.de. Kreisverwaltung Alzey-Worms, Jugendamt Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey  06731 408-0 info@alzey-worms.de, www.kreis-alzey-worms.de Willkommenstasche für Neugeborene Die Generationenbeauftragte hat eine Begrüßungstasche für Neugeborene und ihre Erziehungsberech- tigten entwickelt, die regelmäßig an die jungen Familien versendet wird. Diese enthält neben kleinen Geschenken, einem Gutschein und Broschüren, Informationen zu den, in der Verbandsgemeinde und im Landkreis Alzey-Worms zur Verfügung stehenden Beratungs-und Unterstützungsangeboten. Finanzielle Unterstützung Elterngeld – „Elterngeld plus“ Nach der Geburt eines Kindes können die Erziehungsberech- tigten bis zu 14 Monate Elterngeld als eine Einkommensersatzleistung beziehen. Den Zeitraum können beide Elternteile untereinander aufteilen, wobei der eine maximal zwölf Lebensmonate und der andere mindestens zwei Lebensmonate Elterngeld beziehen kann. Bis zu 14 Monatsbeiträge Basiselterngeld stehen Müttern und Vätern zur Verfügung, das sie untereinander aufteilen können. Alleinerziehenden steht der gesamte Betrag und Zeitraum zu. Alternativ zum Elterngeld können die Sorgeberechtigten auch „Elterngeld plus“ in Anspruch nehmen. Dadurch können Eltern/ Alleinerziehende, die während des Bezugs des Elterngeldes plus in Teilzeit arbeiten, doppelt so lange Elterngeld beziehen. Das Elterngeld wird direkt nach der Geburt des Kindes schriftlich bei der Elterngeldstelle der Kreisverwaltung beantragt. Kreisverwaltung Alzey-Worms, Jugendamt / Elterngeldstelle An der Hexenbleiche 34, 55232 Alzey  06731 408-0 info@alzey-worms.de, www.kreis-alzey-worms.de © VG Wörrstadt

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