Familien- und Seniorenwegweiser der Verbandsgemeinde Wörrstadt

7 Bundesstiftung „Mutter und Kind“ Ergänzende finanzielle Hilfen können werdende Mütter in besonderer finanzieller Notlage, beispielsweise für die Erstausstattung des Kindes, die Einrichtung sowie für dessen Betreuung, erhalten. Die Höhe und Dauer der Unterstützung, die vor der Entbindung bei der Schwangerenberatungsstelle beantragt werden muss, richtet sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage der Frau. In Notsituationen können Alleinerziehende und kinderreiche Familien finanzielle Hilfen über die Landesstiftung „Familie in Not“ erhalten, die auch über die Schwangerschafts- und Sozialberatungsstellen beantragt werden können. Beratungsstelle für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen des Caritaszentrums Alzey Obermarkt 25, 55232 Alzey  06731 5487660 s.steuer@caritas-bingen.de, www.caritas-mainz.de Diakonisches Werk Rheinhessen Schlossgasse 14, 55232 Alzey  06731 95030 dw-alzey@diakonie-rheinhessen.de www.dw-alzey-diakonie-rheinhessen.de Kindergeld und Kinderzuschlag Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte (z. B. Adoptiv- und Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern) für Kinder, die im Haushalt der Familie aufgenommen wurden. Weiter wird vorausgesetzt, dass die Erziehungsberechtigten in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder keinen Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber in der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtig sind. Der Anspruch besteht ab dem Geburtsmonat uneingeschränkt bis zum 18. Geburtstag des Kindes und unter bestimmten Voraussetzungen auch für ältere Kinder (z. B. bei Behinderung und Ausbildung), jedoch längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt und bei der Familienkasse beantragt. Erziehungsberechtigte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Kinderzuschlag erhalten. Dieser wird auch bei der Familienkasse beantragt. Familienkasse RLP-Saarland Untere Zahlbacher-Straße 27, 55131 Mainz  0800 4555530 Familienkasse-Rheinland-Pfalz-Saarland@arbeitsagentur.de Unterhalt Leben die Eltern eines minderjährigen Kindes getrennt, ist der andere Elternteil verpflichtet, Barunterhalt zu zahlen. Die Höhe bemisst sich nach den Richtlinien der „Düsseldorfer Tabelle“ und richtet sich nach dem Lebensalter des Kindes. Kreisverwaltung Alzey-Worms, Jugendamt An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey  06731 408-6291 info@alzey-worms.de, www.kreis-alzey-worms.de Unterhaltsvorschuss Falls ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, können Alleinerziehende einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt stellen. Dieser kann bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erstattet werden, wobei sich die Höhe nach dem Alter des Kindes richtet. Kreisverwaltung Alzey-Worms, Amtsvormundschaft und Unterhaltsvorschuss An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey  06731 408-6291 info@alzey-worms.de, www.kreis-alzey-worms.de Eltern werden

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