Familienwegweiser Stadt Würzburg

9 1.1 Schwangerschaft Schwangerschaft und Grundsicherung für Arbeitssuchende Schwangere Frauen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Grund- sicherung für Arbeitssuchende) erhalten ab der 13. Schwanger- schaftswoche (bis einschließlich des Entbindungstages) einen schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf. Zusätzlich können auf Antrag notwendige Erstausstattungen für Bekleidung und Wohnung sowie Erstausstattungen bei Schwan- gerschaft und Geburt gewährt werden. Diese einmaligen Leis­ tungen erhalten auch Bedürftige, die sonst keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben. Sie werden in pauschalierter Form, das heißt in Form eines festgelegten Geldbetrages, zur Verfügung gestellt. Wichtig ist, dass die Leistungen vor der Anschaffung beantragt werden. Weitere Informationen auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. www.stmas.bayern.de/fibel Stadt Würzburg Fachbereich Soziales Karmelitenstaße 43, 97070 Würzburg Telefon: 0931 372703 Gemeinsames Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung und Umgangsrecht Die Vaterschaftsanerkennung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt: Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeit- punkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vater- schaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich fest- gestellt wurde. Bei unverheirateten Paaren ist deshalb eine Vaterschaftsanerkennung nötig, welche auch schon während der Schwangerschaft der Mutter möglich ist. Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen Kindes kann die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkennen. Eine Sorgeerklärung ist für unverheiratete Eltern notwendig, damit beide Elternteile die gemeinsame Sorge für das Kind ausüben können. Wenn die Eltern bei Geburt des Kindes nicht verheiratet sind, erhält automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Die Sorgeerklärung kann bereits vor der Geburt beim Jugendamt oder einem Notar abgegeben werden, Voraus- setzung ist eine bereits erfolgte Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter. Umgangsrecht: Auch wenn Sie als Paar auseinander gehen, müssen Sie versuchen, Ihrem Kind beide Elternteile zu erhalten. Jedes Kind hat ein Recht auf seinen Vater und seine Mutter, es braucht sie auch beide. In manchen Fällen haben auch dritte Personen, wie Großeltern, Tanten und Onkel etc. ein Recht auf Umgang mit Kindern von Verwandten. Jeder hat Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt hinsichtlich der Ausübung des Umgangsrechts. Stadt Würzburg Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg Telefon: 0931 373533 Landesstiftung Mutter und Kind Die Stiftung unterstützt Sie als Schwangere oder als Familie mit einmaligen Leistungen. Auf die Unterstützung durch die Stiftung besteht keinRechtsanspruch. Antragstellungerfolgt über diestaat- lich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. www.schwanger-in-bayern.de

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