Ratgeber für den Trauerfall Wegweiser für die Friedhöfe und Bestattungsarten der Stadt Würzburg

Selbstständig im Alltag Erfreulicherweise haben Menschen dank einer gesunden Ernährung und ausreichend Bewegung sowie einer guten medizinischen Versorgung eine höhere Lebenserwartung. Trotzdem bestehen im Alter besondere Herausforderun­ gen. Durch eine barrierefreie Ausgestaltung der eigenen Wohnräume kann allerdings vielen dieser altersbeding­ ten Veränderungen Rechnung getragen werden, so dass sie im häuslichen Alltag kaum mehr ein Problem dar­ stellen. Daneben gibt es eine Vielzahl von Begleitungs-, Betreuungs- und Hilfsdienstleistenden, die ehrenamtlich arbeiten oder gegen eine Aufwandspauschale Serviceleis­ tungen oder Hilfestellungen anbieten. Wenn Sie sich zu Angeboten der Stadt Würzburg beraten lassen möchten, setzen Sie sich gerne mit der Fachstelle „Beratung und aufsuchende Hilfen für Senioren“ in Verbindung. Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg Telefon: 0931 37-2508, Fax: 0931 37-3271 E-Mail: seniorenberatung@stadt.wuerzburg.de Sprechzeiten der Fachstelle sind Montag, Dienstag, Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr. Auf Ihren Wunsch sind nach telefonischer Verein­ barung auch Hausbesuche möglich, um mit Ihnen Unterstützungsmöglichkeiten zu besprechen und Ihnen Hilfeleistungen zu vermitteln, die Ihnen ermöglichen, so lange wie möglich in Ihrem häuslichen Umfeld zu bleiben. Barrierefreies Wohnen durch Wohnraumanpassung Bei einer barrierefreien Gestaltung der Wohnräume sollte das Augenmerk aufgrund der erhöhten Rutschgefahr besonders auf dem Badezimmer liegen. Das Wasch­ becken sollte in individueller Höhe montiert werden und möglichst flach und unterfahrbar sein, damit es auch mit einem Rollstuhl genutzt werden kann. Achten Sie beim WC darauf, dass links und rechts ausreichend Bewegungsfläche vorhanden ist und bringen Sie passende Stützgriffe mit geeignetem Profil und griffiger Oberfläche an, die das Hinsetzen und Aufstehen erleich­ tern. Eine schwellenfreie Duschwanne sorgt ganz einfach für einen rollstuhlgerechten beziehungsweise leichter zugänglichen Duschplatz. Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Vermögens­ nachfolge rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man nicht gänz­ lich vermögenslos ist und eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Vermögensnachfolge wünscht. Ein privatschriftliches oder notariell beurkundetes Testa­ ment ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügi­ ges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erb­ lasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, so­ fern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar oder zu einem spezialisierten Rechts­ anwalt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend dem zuständigen Amtsgericht / Nachlassgericht auszuhändigen. Nachlassregelung 17 So lange wie möglich selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben

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