40 Jahre Seniorenbeirat, Seniorenvertretung der Stadt Würzburg 2018 Jubiläumsbroschüre

7 Satzung des Seniorenbeirats der Stadt Würzburg Präambel Die Stadt Würzburg erlässt aufgrund desArt. 23 der Gemein- deordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-1) eine Satzung für den Seniorenbeirat. Vorausgeschickt sei, dass im Jahre 2010 in der Stadt Würzburg rund 32.000 Menschen, die älter als 60 Jahre sind (SeniorInnen), leben. Dies entspricht einem Anteil von 24 % an der Gesamtbevölkerung in Würz- burg. Nach den Bevölkerungsprognosen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung wird der Anteil der SeniorInnen bis zum Jahre 2028 auf 40.200 Per- sonen zunehmen. Dies entspricht einer Zunahme bei den über 60jährigen um rund 26 %. Der Anteil der SeniorInnen an der Gesamtbevölkerung wird dann 30,1 % betragen. Aus diesen Modellrechnungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung wird ersichtlich, welche Be- deutung diese demografischen Veränderungen jetzt und in Zukunft für Würzburg haben werden. Um die Beteiligung dieser Bevölkerungsgruppe an den politischen Prozessen zu sichern, wird diese Satzung für den Seniorenbeirat gegeben. § 1 Bezeichnung, Ziele 1. Die Stadt Würzburg richtet zur Stärkung der Interessen und Belange der SeniorInnen, die älter sind als 60 Jahre, einen Beirat im Sinne des § 10 a der Geschäftsordnung des Stadtrats ein. Dieser Beirat nennt sich Seniorenbeirat. 2. Der Seniorenbeirat ist eine selbstständige und unabhän- gige Interessenvertretung der SeniorInnen in Würzburg. 3. Ziel des Beirates ist es, die Belange und Interessen der SeniorInnen im Sinne von Teilhabe, stärkerer Eingliede- rung, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit zu fördern und zu unterstützen. Ziel und Aufgabe des Seniorenbeira- tes ist es zudem, eine Verbesserung der Lebensverhält- nisse der SeniorInnen in allen Bereichen der Gesellschaft durch Integration und Teilhabe zu ermöglichen (§ 71 SGB XII). 4. Der Seniorenbeirat möchte dazu beitragen, dass alle Pla- nungen und Entscheidungen der Stadt Würzburg auch unter dem Blickwinkel geprüft werden, ob sie den Interes- sen und Belangen der SeniorInnen entsprechen. Der Se- niorenbeirat unterstützt den Stadtrat bei seiner Arbeit und berät ihn. Dies stellt einen wichtigen Bestandteil der gesell- schaftlichen Vertretung von SeniorInnen im Sinne eines seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes nach Art. 69 AGSG dar. § 2 Zusammensetzung 1. Dem Seniorenbeirat gehören an: a} aa) Der I die Oberbürgermeister/in als Vorsitzende/r. ab) Der I die Sozialreferent/in als ständige/r stellvertretende/r Vorsitzende/r. ac) Der I die Leiter/in der Beratungsstelle für Senioren. b} ba) Je zwei Vertreter der Stadtratsfraktionen, die mindestens 12 Sitze imStadtrat haben und je ein Vertreter der übrigen Stadtratsfraktionen und der Parteien mit mindestens 2 Sitzen. bb) Für den stationären Bereich: ein Vertreter für die in der Stadt Würzburg in der stationären Altenpflege tätigen Stiftungen, ein Vertreter der freien Wohlfahrtspflege und ein Vertreter der privaten Pflegeanbieter (stationär). bc) Für den ambulanten Bereich: drei Vertreter der in der Stadt Würzburg aktiv tätigen ambulanten Pflegedienste, davon sollte nach Möglichkeit ein Vertreter von den pri- vaten Anbietern kommen. bd) Zwei auf dem Gebiet der Gerontologie kundige Fachper- sonen mit geriatrischer I gerontologischer I gerontopsy- chiatrischer Zusatzausbildung (z. B. Ärzte, Dipl.Psycho- logen, Sozialpädagogen). c} ca) Drei Vertreter der Würzburger Heimbeiräte in Heimen freier und stiftischer Trägerschaft. cb) 15 Bürger der Stadt Würzburg, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. 2. Seniorenvertretung a) Die Mitglieder nach § 2 Ziff. 1, Buchst. bd) (zwei auf dem Gebiet der Gerontologie fachkundige Personen) und Buchst. c) (Vertreter der Heimbeiräte und 15 Bürger der Stadt Würzburg) bilden die Seniorenvertretung der Stadt Würzburg.

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