40 Jahre Seniorenbeirat, Seniorenvertretung der Stadt Würzburg 2018 Jubiläumsbroschüre

8 Satzung des Seniorenbeirats der Stadt Würzburg b) Die Seniorenvertretung wählt aus ihren Reihen den 1. Vorsitzenden und dessen Stellvertreter jeweils für die Dau- er von drei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Der 1. Vorsit- zende leitet die Sitzungen und vertritt die Seniorenvertre- tung gegenüber der Stadt Würzburg. Die Seniorenvertre- tung kann sich eine Geschäftsordnung geben undArbeits- kreise bilden. Die Seniorenvertretung wählt die jeweiligen Delegierten für die Landesseniorenvertretung in Bayern. Die Seniorenvertretung stimmt die Öffentlichkeitsarbeit gemeinsam ab. c) Die Seniorenvertretung ist Ansprechpartner für Senioren­ Innen in Würzburg. Sie initiiert und fördert den Erfahrungs- austausch zwischen allen Akteuren in der Seniorenarbeit. Sie fördert die Integration und Teilhabe am gesellschaftli- chen Leben und unterstützt den Dialog zwischen den Ge- nerationen. Die Seniorenvertretung bereitet die Anfragen, Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen für den Seniorenbeirat an den Stadtrat, seine Ausschüsse und an die Stadtverwaltung vor. Der zuständige Ausschuss oder der Stadtrat sollen die Eingaben der Seniorenvertretung in angemessener Frist, innerhalb von drei Monaten, be- handeln. Ferienzeiten zählen dabei nicht mit. Falls eine Behandlung nicht innerhalb von drei Monaten möglich ist, teilt die Oberbürgermeisterin I der Oberbürgermeister der Seniorenvertretung die Gründe schriftlich mit. § 3 Amtsperiode 1. Die Amtszeit des Seniorenbeirats beginnt und endet mit der Wahlperiode des Stadtrates. 2. Nach Ablauf der Amtszeit führt der amtierende Beirat die Geschäfte kommissarisch bis zu einemZeitraumvon höchs- tens zwölf Monatenweiter, wenn dieNeukonstituierung aus sachlichen Gründen nicht rechtzeitig erfolgen kann. § 4 Berufung 1. Die Bewerbungen der Bürger der Stadt Würzburg (§ 2, Ziff. 1, Buchst. c, cb) und der zwei fachkundigen Personen (§ 2, Ziff. 1, Buchst. bd) werden vom Ältestenrat dem Sozial- ausschuss zur Begutachtung vorgelegt. Anschließend werden die Bürgerinnen und Bürger vom Stadtrat berufen. Berufen werden können ausschließlich Würzburger Bür- gerinnen und Bürger. Nachberufungen sind jederzeit mög- lich. Eine Wohnsitzverlegung außerhalb des Stadtgebiets von Würzburg führt zum Verlust der Mitgliedschaft im Se- niorenbeirat 2. Die Vertreter der in der Stadt Würzburg in der Altenpflege und der freien Wohlfahrtspflege (§ 2, Ziff. 1, Buchst. b, bb) Tätigen (imstationären und teilstationären Bereich) werden von den Stiftungen bzw. Wohlfahrtsverbänden vorgeschla- gen. Die Vertreter der ambulanten Pflegedienste (Ziff. 1 Buchst. b, bc) von den ambulanten Pflegediensten. Diese vorgeschlagenen Personen werden nach Begutachtung durch den Sozialausschuss vom Stadtrat berufen. 3. Die Vertreter der Würzburger Heimbeiräte/Heimfürsprecher (§ 2, Ziff. 1, Buchst. c, ca) werden von den jeweiligen Trä- gern vorgeschlagen und nach Begutachtung durch den Sozialausschuss vom Stadtrat berufen. § 5 Aufgaben des Seniorenbeirats Der Seniorenbeirat arbeitet ehrenamtlich, überparteilich, über- konfessionell, ist verbandsunabhängig und frei von persönli- chen und wirtschaftlichen Interessen. Der Seniorenbeirat berät den Stadtrat, seineAusschüsse und die Stadtverwaltung in grundsätzlichenAngelegenheiten von Senioren/Innen. Dies umfasst insbesondere, – die Planung und Schaffung von Einrichtungen und Diensten, – die Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen für Senioren/Innen, – die ideelle und finanzielle Förderung der Seniorenhilfe, – die Erstellung und Fortschreibung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes der Stadt Würzburg. § 6 Rechte und Pflichten 1. Der Seniorenbeirat hat das Recht, Anfragen, Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen an die Oberbürger- meisterin I den Oberbürgermeister, den Stadtrat, seine Ausschüsse und an die Stadtverwaltung zu richten. Auf die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist zu achten. 2. Der zuständige Ausschuss oder der Stadtrat sollen die Eingaben des Seniorenbeirats in angemessener Frist,

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