40 Jahre Seniorenbeirat, Seniorenvertretung der Stadt Würzburg 2018 Jubiläumsbroschüre

88 Vorsorge Friedhofsgärtnerei Steger GmbH Alandsgrund 5 · 97074 Würzburg Tel. 0931 - 81981 Liebevolle Grabpflege Einfühlsame Beratung • Individuelle Trauerfloristik Blumiges zu Gedenktagen • Stilvolle Grabgestaltung Kreative Bepflanzungen • Fachkundige Grabpflege Zuverlässiger Gießservice • Vorsorge mit Dauergrabpflege Mitglied der Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner mbH Falls Sie niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, bestellt das zuständige Gericht einen rechtlichen Betreuer . Hierzu müssten Sie aufgrund einer psychischen oder körper- lichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen. Der Betreuer vertritt Sie bei Bedarf sowohl in rechtlicher und finan­ zieller Hinsicht als auch in anderen Bereichen. Für gewöhn- lich bestellt das Betreuungsgericht den rechtlichen Betreuer aus Ihrem Angehörigenkreis. Um jedoch auf dieWahl des Betreuers oder Ihres zukünftigen Wohnsitzes im Vorfeld Einfluss nehmen zu können, ist eine Betreuungsverfügung notwendig. Mit dieser können Sie das Gericht dazu verpflichten, Ihre Vorschläge zu berück- sichtigen. Bei der Betreuungsverfügung wird die Handlungs- vollmacht nur dann wirksam, wenn es tatsächlich erforderlich ist. Darüber hinaus sollten Sie eigene Hilfsmittel für Notfälle vor- bereiten. Legen Sie einen Vorsorge-Ordner an. Denn so können im Falle einer Notsituation Angehörige oder Betreuer alle wichtigen Dokumente, wie die Patientenverfügung oder die Vorsorgevollmacht, schneller und einfacher finden. Auch sinnvoll ist eine Notruf-Liste , die alle Telefonnummern und Adressen der im Ernstfall zu verständigenden Personen, Be- hörden und Pflegedienste beinhaltet. Mit diesen Vorsorgemaßnahmen sorgen Sie für Klarheit und haben das gute Gefühl, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. © artsocks · fotolia.com

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