Seniorenwegweiser Stadt Würzburg

53 ... dass Sie sich in zwölf kostenfreien WorkshopKursen viele Tipps und Anregungen rund um die ambulante Pflege daheim holen können? Dabei werden Sie von Pflegekräften und Referenten geschult. Die Kursreihe klärt unter anderem über die richtige Pflege, das Vorbeugen von Erkrankungen, die Leistungen der Pflegeversicherung und Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige auf. Die Workshop-Reihe „Zu Hause pflegen – eine große Herausforderung: Praktische Tipps und wichtige Grundlagen“ wird vom Fachbereich Integration, Inklusion und Senioren der Stadt Würzburg sowie von HALMA e. V. angeboten, einer Beratungsstelle für ältere Menschen und pflegende Angehörige. Anmeldung über: HALMA e. V.  0931 / 20 78 14 20 @ info@halmawuerzburg.de Wussten Sie schon ... Finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige An finanziellen Entlastungen ist die steuerliche Geltendmachung in der Einkommensteuererklärung möglich. Seitens der Sozialhilfeträger können pflegende Angehörige auch zusätzliche Hilfen für die Pflegebedürftigen im Sinne von medizinischem Hilfebedarf bekommen. Eine Pflegefachkraft für einige Stunden kann zudem zur Entlastung der eigenen pflegerischen Tätigkeit beitragen. Darüber hinaus bietet der Staat auch die Möglichkeit, für Angehörige eine finanzielle Unterstützung zu leisten, wenn diese Betroffene zu Hause pflegen. Eine ganz wichtige Pflegekassenleistung ist das Pflegegeld. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegenden als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden. Eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld ist die Tages- oder Nachtpflege, die ohne Anrechnung der Pflegesachleistungen bzw. des Pflegegeldes in Anspruch genommen werden kann. Das heißt, wer Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nimmt, dem werden Pflegegeld und/oder Sachleistungen nicht gekürzt. Die Tagespflege dient zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. So kann die pflegebedürftige Person einmal oder mehrmals wöchentlich in einer Tagespflegeeinrichtung untergebracht werden. Auch die Abholung und der Rücktransport werden vom Budget gedeckt. Wenn eine Versorgung nur in Teilen notwendig ist, können ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden. Pflegeunterstützungsgeld, Pflege- und Familienpflegezeit Pflegende und berufstätige Angehörige sind auf zeitliche Flexibilität angewiesen. Die Rahmenbedingungen dafür hat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf geschaffen. Dieses ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Wenn sich ein akuter Pflegefall ergibt, haben Angehörige die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr der Arbeit fernzubleiben. So kann in einer akuten Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege organisiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, die dem Pflegegrad 1 entspricht. Als Lohnersatzleistung kann das Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Neben der genannten kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ist im Rahmen der Pflegezeit auch eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten möglich. Auch hier ist der Pflegegrad 1 des zu pflegenden Angehörigen die Voraussetzung, und dass dieser zuhause gepflegt wird. Für diese Zeit kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden.

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