Seniorenwegweiser Stadt Würzburg

54 VI. Rund um das Thema Pflege Zu beachten ist, dass auf die sechsmonatige Pflegezeit kein Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Mitarbeitern besteht. Zudem kann im Rahmen der Pflegezeit eine bis zu dreimonatige vollständige oder teilweise Auszeit genommen werden, wenn der pflegebedürftige nahe Angehörige in der letzten Lebensphase begleitet wird. Hier ist der Nachweis eines Pflegegrads nicht notwendig. Familienpflegezeit kann bis zu 24 Monate in Anspruch genommen werden, wenn zuvor nicht schon Pflegezeit über sechs Monate genommen wurde. Dann verringert sich der Anspruch auf 18 Monate, da eine (teilweise) Freistellung insgesamt nicht länger als 24 Monate gewährt wird. Die Familienpflegezeit kann für pflegebedürftige nahe Angehörige mit mindestens Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet und die Arbeitszeit mindestens 15 Stunden pro Woche beträgt. Ein Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber besteht nur, wenn dieser mehr als 25 Mitarbeiter beschäftigt. Ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) soll den Lohnverlust während der Familienpflegezeit mindern. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Es wird direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt. Sind die pflegebedürftigen Angehörigen minderjährig, muss die Pflege nicht zu Hause stattfinden, jedoch muss der Pflegegrad 1 erfüllt werden. Dies gilt sowohl für die dreimonatige als auch die sechsmonatige Freistellung. Es besteht außerdem ein Kündigungsschutz, sobald die Freistellung nach dem Pflege- bzw. Familienleitgesetz gegenüber dem Arbeitgeber gemeldet wird. Weitere Informationen gibt es unter www.wege-zur-pflege.de, einer Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Pflegeberatung Mit den Leistungen der Pflegeversicherung haben sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige verbessert. Um eine gute Versorgung in vertrauter Umgebung zu gewährleisten, können viele Alternativen und Leistungen genutzt werden. Ein kompetenter Pflegeberater informiert Sie zu den Dienstleistungsangeboten, Leistungsansprüchen, Möglichkeiten der aktiven Lebensgestaltung, zur Pflegereform und zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Betroffene können sich bei privaten und staatlichen Stellen beraten lassen, zum Beispiel bei den Pflegestützpunkten. Diese werden in gemeinsamer Trägerschaft von den Kommunen und den Pflegekassen betrieben. Der Pflegestützpunkt bietet Pflegeberatung rund um Fragen dazu an, welche Hilfsmöglichkeiten es gibt, welche Pflegeeinrichtungen es gibt oder welche Sozialleistungen in Anspruch genommen werden können. Pflegeberatung und -koordination Pflegestützpunkt Würzburg Bahnhofstraße 11, 97070 Würzburg  0931 / 20 78 14 14 @ kontakt@pflegestuetzpunkt-wuerzburg.info  www.pflegestuetzpunkt-wuerzburg.info Der Verein HALMA e. V. berät Sie zu Erkrankungen im Alter oder Fragen rund um die Pflege, er wirkt aber auch unterstützend bei der Vermittlung von Alltagsbegleitern, der gerontopsychiatrischen Behandlungspflege, aber auch bei der psychosozialen Beratung für pflegende Angehörige. Hilfen für alte Menschen im Alltag (HALMA e. V.) Bahnhofstraße 11, 97070 Würzburg  0931 / 20 78 14 20 @ info@halmawuerzburg.de  www.halmawuerzburg.de

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