Seniorenwegweiser Stadt Würzburg

69 Alternativ kann dies auch ein Bevollmächtigter (zum Beispiel ein Angehöriger) sein. Es ist ratsam, dass jeder Mensch möglichst frühzeitig einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht gibt. Die sogenannte Vorsorgevollmacht sollte nach Möglichkeit bei einem Notar hinterlegt werden. Sobald die Vollmacht unterschrieben wurde, ist sie gültig. Das heißt, der Bevollmächtigte kann ab sofort tätig werden. In der Regel werden Bevollmächtigte erst im Ernstfall tätig, wenn die vollmachtgebende Person keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, kann durch ein Gericht eine gesetzliche Betreuung eingeleitet werden. In aller Regel werden hierfür die nächsten Angehörigen als Betreuer eingesetzt, sofern diese für die Tätigkeit als Betreuer, nach Maßgabe des Gerichts, infrage kommen. In aller Regel werden die Gerichte dies jedoch befürworten, da Angehörige bei den Demenzkranken vielfach ein besonderes Vertrauen genießen. Stationäre Einrichtungen für Demenzkranke Stationäre Einrichtungen bieten gerade für Angehörige von Demenzkranken die Möglichkeit, eine Entlastung in einer schwierigen Situation herbeizuführen. Meist ist der Umzug in eine Betreuungseinrichtung der letzte Schritt im Verlauf der Erkrankung. Je nach Verlauf der Erkrankung und den vorhandenen Ressourcen der Betroffenen und deren pflegenden Angehörigen gibt es verschiedene Wohn- und Betreuungsformen wie beispielsweise ambulant betreute Wohngemeinschaften oder Pflegeeinrichtungen mit speziellen Wohnbereichen für Menschen mit Demenz. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Pflegeeinrichtung speziell geschultes Personal für demente Patienten aufweist. Die Hausgemeinschaften beziehungsweise betreuten Wohngruppen haben den großen Vorteil, dass die Betroffenen einen Großteil ihrer Ressourcen im Alltag noch nutzen können. So findet beispielsweise ein gemeinsames Kochen und Tischdecken statt. Gleichzeitig unterstützt qualifiziertes Pflegepersonal die Bewohner in der pflegerischen Versorgung. Fundsachen Oft gehen die „spontanen“ Spaziergänge mit dem Verlust persönlicher Gegenstände einher. Fixieren Sie frühzeitig Namensetiketten mit der Adresse in Mänteln, Taschen, Regenschirmen und Geldbörsen. In Schlüsseletuis sollten Sie allerdings besser die Adresse weglassen. So können Gegenstände zum Besitzer zurückgebracht werden. Ebenfalls lohnt sich die Nachfrage beim örtlichen Fundbüro. Hilfen für Betroffene und Angehörige Sehr hilfreich ist der frühzeitige Anschluss an eine Selbsthilfegruppe für die Betroffenen und deren Angehörige. Dadurch wird einerseits das Verständnis für die eigene Erkrankung geweckt, andererseits können dabei aber auch Strategien von anderen Betroffenen zur Alltagsbewältigung mit nach Hause genommen werden. Zudem gibt es Hilfsangebote seitens der Sozialhilfeträger und der Krankenkassen. Diese bieten in erster Linie Anlaufstellen für Betroffene und deren Angehörige an. Auch die Sozialdienste von Kliniken sowie die Caritas und die Diakonie bieten Informationen für Betroffene und deren Angehörige. Daneben wissen die Pflegestützpunkte sowie der behandelnde Arzt über Anlaufstellen Bescheid. Rechtliche Vorschriften Im Rahmen der Demenzerkrankung, aber auch bei anderen Krankheitsbildern gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, die es zu beachten gilt. Weil Demenzkranke mit fortlaufendem Prozess der Krankheit ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, sind im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung abgeschlossene Rechtsgeschäfte nicht mehr gültig. Zudem kann im Falle der medizinisch notwendigen Gabe von Medikamenten die Einwilligungsfähigkeit des Demenzkranken eingeschränkt sein, sodass die Einwilligung durch einen gesetzlichen Betreuer notwendig wird.

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