Familienwegweiser für den Landkreis Würzburg

1 7 1. ELTERN WERDEN Geburts- und Kinderkliniken Universitäts-Frauenklinik Würzburg Josef-Schneider-Straße 4, 97080 Würzburg Tel.: 0931 20125253 Missionsärztliche Klinik Würzburg Gemeinnützige Gesellschaft mbH Salvatorstraße 7, 97067 Würzburg Tel.: 0931 7910 mainGeburtshaus GbR Würzburg Äußere Aumühlstraße 12, 97076 Würzburg Tel.: 0931 32098227 Universitätsklinikum Kinderklinik Josef-Schneider-Straße 2, 97080 Würzburg Tel.: 0931 20127728 Kinderklinik am Mönchberg Salvatorstraße 7, 97067 Würzburg Tel.: 0931 7911 Hebammen unterstützen werdende Eltern in der Schwangerschaft, bei Geburt und während des Wochenbetts. Jede Schwangere, Gebärende, entbundene oder stillende Frau kann Hebammenhilfe in Anspruch nehmen, sie sind auch berechtigt im Rahmen der Vorsorge Untersuchungen durchzuführen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Informationen zu den Hebammenleistungen sowie über Hebammen in Ihrer Nähe erhalten Sie bei der Zentrale Hebammenvermittlung www.wuerzburg-hebammen.de und den Schwangerenberatungsstellen, den Geburtskliniken (siehe oben). Sie können sich aber auch auf den Internetseiten des Deutschen Hebammenverbands e. V.: www.hebammenverband.de informieren. Übersicht der Vorsorgeuntersuchungen Die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres dienen dazu, frühzeitig Störungen der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung zu erkennen und entsprechend zu behandeln. Ein frühzeitiges Erkennen solcher Auffälligkeiten und Verzögerungen in der Entwicklung ermöglicht, das Kind beizeiten gezielt zu unterstützen und zu fördern. Hierdurch können Verzögerungen oft noch aufgeholt oder so beeinflusst werden, dass nachhaltige Beeinträchtigungen vermieden oder vermindert werden können. Insgesamt zählen zehn Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Diese werden in einem Kinder-Untersuchungsheft „Gelbes Heft“ dokumentiert. U1 nach der Geburt U2 3. bis 10. Lebenstag U3 4. bis 6. Lebenswoche U4 3. bis 4. Lebensmonat U5 6. bis 7. Lebensmonat U6 10. bis 12. Lebensmonat U7 21. bis 24. Lebensmonat U7a 34. bis 36. Lebensmonat U8 46. bis 48. Lebensmonat U9 60. bis 64. Lebensmonat U10 7 bis 8 Jahre U11 9 bis 10 Jahre J1 12 bis 14 Jahre (werden von immer mehr KrankenJ2 16 bis 17 Jahre kassen übernommen und im „grünen Heft“ dokumentiert) Es ist wichtig, dass die Untersuchungen in den vorgegebenen Altersspannen stattfinden, weil die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung mancher Erkrankungen nur in einem bestimmten Zeitraum erfolgversprechend sind. Außerdem sind

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