Familienwegweiser für den Landkreis Würzburg

1 8 1. ELTERN WERDEN die Untersuchungstermine so bestimmt, dass wichtige, in bestimmten Zeitspannen erfolgende, Entwicklungsschritte beurteilt werden können. 1.2. Elternbriefe Gut verständliche Informationen und kompetente Tipps für Eltern mit Kindern zwischen 0 und 18 Jahren • sich über die Entwicklungsschritte des Kindes informieren • sich Tipps rund um Erziehung holen • Infos zu Gesundheit und Ernährung nachlesen • Beratungsadressen und Anlaufstellen bei Behörden unter: www.elternbriefe.bayern.de 1.3. Adoption Die Adoptionsvermittlungsstelle ist Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema „Adoption“: • Fremdadoption: Ehepaare und Einzelpersonen können ein Kind adoptieren, wenn dies dem Wohl des Kindes dient und die volle Integration in die Adoptivfamilie zu erwarten ist. • Stiefkind- und Verwandtenadoption • Auslandsadoption: Das Jugendamt erstellt einen Sozial- bericht über die Eignung der Bewerber (kostenpflichtig) und die Bewerbung für ein konkretes Land. Die Vermittlung kann nur durch eine zur internationalen Adoptionsvermittlung beauftragten und zugelassenen Stelle in Deutschland durchgeführt werden. • Beratung abgebender Mütter/Eltern: Manche schwangere Frauen stehen vor dem großen Problem, dass sie aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht ausreichend für ein Kind sorgen können. In solchen Fällen ist das Austragen des Babys und die Freigabe zur Adoption eine Alternative für Mutter und Kind. • Wurzelsuche: Broschüre des Bundesministeriums für Justiz: „Kinder suchen Eltern, Eltern suchen Kinder“. Landratsamt Würzburg Amt für Jugend und Familie – Gemeinsame Vermittlungsstelle Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg Tel.: 0931 8003 5745 1.4. Rechtliche und finanzielle Hilfen Mutterschutz Alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen Schutz. Sie werden grundsätzlich vor Kündigung und in den meisten Fällen auch vor vorübergehender Minderung des Einkommens geschützt. Ihnen darf keine Tätigkeit zugewiesen werden, welche ihre eigene Gesundheit oder die ihres Kindes gefährden könnte. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Elterngeld Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.

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