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entscheidend
für den landkreis würzburg
Der Kreistag
Der Kreistag legt Ziele und Grundsätze fest und ist somit
das entscheidende Organ des Landkreises Würzburg. In der
Regel tagt der Kreistag mit seinen 70 ehrenamtlichen Kreis­
räten viermal im Jahr. Die Kreisräte werden von den wahlbe­
rechtigten Bürgerinnen und Bürgern für jeweils sechs Jahre
gewählt. Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat - dieser
wird ebenfalls direkt für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Zum
einen ist er Leiter der Verwaltung und Chef des staatlichen
und kommunalen Personals – gleichzeitig aber auch oberster
politischer Repräsentant des Kreises.
Der Kreistag hat Budgetrecht und beschließt den Jahreshaus­
halt – im Jahr 2014 sind das ungefähr 128 Mio. Euro. Nur um
eine wichtige Aufgabe und eine Größenordnung zu nennen:
Allein die Sanierung der Förderschulen wird in den nächsten
Jahren mit ca. 7 Mio. Euro veranschlagt.
Ausschuss: Hier wird gearbeitet
Der Kreistag bildet eine Vielzahl von Ausschüssen, die sich
entsprechend der Fraktionsstärke zusammensetzen:
Kreisausschuss, Umwelt- und Bauausschuss, Personalaus­
schuss, Sozialausschuss, Jugendhilfeausschuss, Ausschuss
für Sport, Kultur und Ehrenamt, Rechnungsprüfungsaus­
schuss – hier findet die aktuelle Tagespolitik statt.
Ergebnis zur Landratswahl am 16.03.2014
Stimmen in Prozent
Landkreis Würzburg
Ergebnis zur Kreistagswahl am 16.03.2014
Stimmen in Prozent
Landkreis Würzburg
Zusammensetzung Kreistag –
Sitzverteilung 2014
Verpflichtend – Unser Leitbild
Unser Leitbild ist verpflichtende Handlungsrichtlinie für
Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes und
des Kommunal­unternehmens. Es lautet:
„Bürgerorientierung, Gemeindefreundlichkeit und
umweltgerechtes Handeln sind im Rahmen geltender Nor­
men bei der Erfüllung der dem Landkreis zukommenden
Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis
oberste Richtschnur. Gesetze und Rechtsverordnungen
sind für die Menschen da und nicht umgekehrt. Die
Gleichstellung von Frau und Mann ist zu verwirklichen.
Die Verwaltung und die Einrichtungen des Landkreises
sind zu einem leistungsorientierten, mit größtmöglicher
Eigenverantwortung ausgestatteten Instrumentarium
weiterzuentwickeln. Dabei sind die Aufgaben in denjeni­
gen zulässigen Rechtsformen zu erfüllen, die die größte
Effektivität erwarten lassen.“
v.l. Armin Amrehn, Karen Heußner, Landrat Eberhard Nuß,
Christine Haupt-Kreutzer, Waldemar Brohm
Der Landrat und seine Stellvertreter
© Stefan Bausewein