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vermittelnd
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
nach dem Sozialgesetzbuch II sowie Leistungen zur Bildung
und Teilhabe im Landkreis Würzburg
Jeder kann gerade in der heutigen Zeit schnell und unverschuldet
in eine Notlage geraten, beispielsweise durch Verlust des Arbeits­
platzes oder Veränderungen der familiären Situation. Aufgabe des
Landratsamtes ist es, den betroffenen Menschen nicht nur mit
Beratung, sondern auch finanziell zu helfen.
Der Landkreis Würzburg ist seit 1. Januar 2005 als sogenannte
Optionskommune alleiniger Träger für die Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II (SGB II). Mit der Wahrnehmung der Auf­gaben
nach dem SGB II im Optionsmodell spiegelt sich der Wille des
Gesetzgebers wider, neue Wege in der Betreuung von Arbeits­
suchenden zu suchen.
Das Jobcenter ist die richtige Anlaufstelle für die Beantragung
von Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Personen und
deren Familien (Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld – passives
Leistungsrecht), d. h. für Menschen, die arbeiten können, sowie
Leistungen zur Vermittlung von Arbeit (aktives Leistungsrecht). Das
passive Leistungsrecht umfasst alle Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts, etwa die Regelleistungen oder Leistungen der
Unterkunft und Heizung. Zum aktiven Leistungsrecht zählen alle
Eingliederungsleistungen wie z. B. Arbeitsgelegenheiten, Weiter­
bildungen oder Eingliederungszuschüsse. Dazu gehören auch
kommunale Leistungen wie etwa Sucht- oder Schuldnerberatung.
Die finanzielle Hilfe des Staates soll dem Empfänger eine Lebens­
führung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und
durch „das Fördern und Fordern“ den betroffenen Personen die Per­
spektive und Möglichkeit eröffnet, ihren Lebensunterhalt künftig
aus eigenen Mitteln und Kräften, langfristig und ohne weitere
öffentliche Unterstützung zu bestreiten. Bevor Sozialleistungen in
Anspruch genommen werden können, müssen alle anderen Mög­
lichkeiten zur Selbsthilfe ausgeschöpft sein, z. B. eigenes Vermögen
oder Einkommen, Hilfe durch unterhaltspflichtige Angehörige oder
andere staatliche Leistungen.
Beratung und Informationen erhalten Sie während den Öffnungs­
zeiten
Vormittag: Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Nachmittag: Montag
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
in der Informationsstelle des Jobcenters – Landkreis Würzburg,
Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, Haus I, Zimmer 237,
Telefon: 0931 8003-842.
Die persönliche Vorsprache in der
Informationsstelle vor Einreichung eines Neuantrages ist
dringend notwendig
, damit bereits im Vorfeld der Bewilligung
von Leis­tungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem
SGB II alle wichtigen Fragen geklärt werden können. Bitte beach­
ten Sie, dass Leistungen für Zeiten vor der Antragstellung nicht
gewährt werden können. Im Jobcenter des Landkreises Würzburg
werden rechtskreisübergreifend auch Leistungen für Bildung und
Teilhabe erbracht.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
(auch
Bildungspaket oder Bildungs- und Teilhabepaket
genannt)
sind Leistungen, die in Deutschland im Rahmen der
Grundsiche-
rung für Arbeitssuchende
oder der
Sozialhilfe
hilfebedürftigen
Kindern, Jugend­lichen und jungen Erwachsenen neben dem
Regelbedarf
bzw. den Regelbedarfsstufen erbracht werden.
Durch die Leistungen soll das menschenwürdige Existenzminimum
von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schü­
lern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteil­
habe sichergestellt werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket
umfasst unterschied­liche Förderbereiche:
• Leistungen bei eintägigen Schulausflügen oder mehrtägigen
Klassenfahrten,
• Leistungen bei eintägigen Ausflügen oder mehrtägigen
Fahrten mit der Kindertageseinrichtung,
• Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
• Berücksichtigung von Schülerbeförderungskosten in nicht von
der Schülerfahrkostenverordnung geregelten Fällen,
• Leistungen bei notwendiger ergänzender Lernförderung,
wenn die Versetzung in die nächste Klasse gefährdet ist,
• Bezuschussung der Kosten bei Teilnahme an der gemeinschaftli­
chen Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung,
• Bezuschussung der Kosten bei Teilnahme an der gemeinschaft­
lichen Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung, in
der Kindertagespflegestelle oder imHort in Verantwortung der
betreffenden Einrichtung und
• Leistungen bei Teilnahme an Aktivitäten der Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Sport­
vereinsbeitrag, Musikschule, etc.) bis 10,00 Euro monatlich.
Für alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist ein
Antrag erforderlich, und zwar bevor die Leistung in Anspruch
genommen werden soll (Ausnahme: Bei Kindern zwischen 7 und
14 Jahren, die SGB II-Leistungen beziehen, werden Leistungen für
die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von Amts wegen
geprüft). Bitte beachten Sie, dass Leistungen für Zeiten vor der
Antragstellung nicht gewährt werden können.
Viele Fragen zu diesem Thema werden in unseren Flyern beantwor­
tet. Die Flyer können Sie unter anderem auf der Internetseite des
Landratsamtes Würzburg aufrufen:
• Mittagsverpflegung
• Eintägige Ausflüge, Klassenfahrten
• Lernförderung
• Soziale und kulturelle Teilhabe
Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe können beim
Jobcenter des Landratsamtes Würzburg, Zeppelinstraße 15, 97074
Würzburg, abgegeben oder per Post zugestellt werden.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Bildungs- und Teilhabe­
paket telefonisch (0931 8003-386, -237 oder -287), aber auch im
persönlichen Gespräch während der allgemeinen Öffnungszeiten.
Jobcenter Landkreis Würzburg