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aufbauend
Sie haben im Landkreis einen Bauplatz erworben? Oder
Sie möchten ein Fachwerkhaus umbauen und erneuern?
Gratulation!
Bei jedem Bauvorhaben sind aber eine Menge von baurecht­
lichen Vorschriften zu beachten, über die man im Regelfall
nicht informiert ist.
Wir haben deshalb für Sie eine „Baubroschüre“ aufgelegt,
Am besten Sie informieren sich schon in der Planungsphase –
Sie können natürlich auch vorbeikommen und sich beraten
lassen, was planungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Wenn
es dann ernst wird und Sie mit Ihrem Planfertiger bzw. Archi­
tekten einen Bauantrag stellen, achten Sie bitte darauf, dass
Ihre Unterlagen vollständig sind – bevor Sie diese über die
Bauortgemeinde beim Landratsamt einreichen. Das hilft uns
allen und verkürzt die Bearbeitungszeit.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
• Bauantrag auf den amtlichen Vordrucken
• Amtlicher Lageplan
• Baubeschreibung auf den amtlichen Vordrucken
• Baupläne
• vollständige Nachbarbeteiligung
Wollen Sie eventuell Wohnungen in Eigentumswohnungen
um­wandeln? Wenn ja, benötigen Sie eine sogenannte
Abgeschlossen­heitsbescheinigung nach dem Wohnungs­
eigentumsgesetz: Die Bescheinigung wird von Ihrem Bauamt
ausgestellt.
An Unterlagen sind erforderlich:
• Antrag über die vorgesehene Aufteilung
• Aufteilungspläne
unterstützend
Für Häuslebauer und zukünftige
Eigenheimbesitzer
Sie möchten eine Wohnung kaufen oder ein Eigenheim
erwerben? Für dieses Vorhaben gibt es Hilfen. Denn der
Staat fördert die Schaffung von Wohnraum.
Förderprogramme:
Förderfähig sind der Bau und Erwerb von Eigenheimen und
eigen genutzten Eigentumswohnungen sowie der Aus- und
Umbau. Daneben ist auch der Erwerb einer Bestandsimmo­
bilie zuwendungsfähig. Die Vergabe der Fördermittel ist an
gewisse Voraussetzungen gebunden. Unter anderem sind
bestimmte Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen zu
beachten. Vorrangig werden Familien mit Kindern und Men­
schen mit einer Behinderung gefördert.
Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm werden die Antrag­
steller mit einem staatlichen Baudarlehen (0,5 % Zinsen,
1 % Tilgung) und einem einmaligen Zuschuss von 2.500 Euro
pro Kind unterstützt. Weiterhin können im Bayerischen Zins­
verbilligungsprogramm zinsermäßigte Darlehen ausgereicht
werden.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
aktuellen Zinskonditionen
unter
Wichtig:
Kommen Sie rechtzeitig vor Beginn des Bauvor-
habens oder vor Vertragsabschluss zu uns.
Übrigens:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung
der Förderdarlehen.
Für Wohnungssuchende
Sie möchten eine geförderte Wohnung mieten? Bei uns
erfahren Sie, ob Sie zu dem berechtigten Personenkreis
gehören und erhalten dann auf Antrag den erforderlichen
Wohnberechtigungsschein.
Sie haben noch Fragen?
Rufen sie uns an: 0931 8003-383 oder -338
Unser Bauamt
Unsere Wohnraumförderung
© Eva-Maria Schorno