Informationen für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Würzburg

34 vermittelnd Grundsicherung für Arbeitsuchende im Landkreis Würzburg, einschließlich Leistungen für Bildung und Teilhabe Jede*r kann gerade in der heutigen Zeit schnell und unverschuldet in eine Notlage geraten, beispielsweise durch Verlust des Arbeitsplatzes oder Veränderungen der familiären Situation. Aufgabe des Landratsamtes ist es, betroffene Menschen beratend und finanziell zu unterstützen und deren Hilfebedürftigkeit durch die Integration in Erwerbstätigkeit zu beseitigen oder zumindest zu verringern. Das Jobcenter Landkreis Würzburg ist die richtige Anlaufstelle für erwerbsfähige Personen und deren Familien. Der Landkreis Würzburg ist als sogenannte „Optionskommune“ für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (ll) aus einer Hand, ohne Einbindung der Agentur für Arbeit, zuständig. Zur Existenzsicherung werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld), etwa die Regelleistungen oder Leistungen der Unterkunft und Heizung gewährt. Das Jobcenter unterstützt auch Kund*innen bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit und erbringt Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in Form von Arbeitsgelegenheiten, Weiterbildungen oder Eingliederungszuschüssen. Diese werden ergänzt durch kommunale Leistungen wie z. B. Sucht- oder Schuldnerberatung. Die finanzielle Hilfe des Staates soll den Leistungsberechtigten eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und durch „das Fördern und Fordern“ den betroffenen Personen die Perspektive und Möglichkeit eröffnet, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften, langfristig und ohne weitere öffentliche Unterstützung zu bestreiten. Bevor Sozialleistungen in Anspruch genommen werden können, müssen alle anderen Möglichkeiten zur Selbsthilfe ausgeschöpft sein, z. B. eigenes Vermögen oder Einkommen, Hilfe durch unterhaltspflichtige Angehörige oder andere staatliche Leistungen. Beratung und Informationen erhalten Sie während den Öffnungszeiten Vormittag: Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Nachmittag: Montag 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr in der Informationsstelle des Jobcenters – Landkreis Würzburg, Nürnberger Straße 47a, 97076 Würzburg, Zimmer 1.01, Telefon: 0931 8003-5200. Die persönliche Vorsprache in der Informationsstelle vor Einreichung eines Neuantrages wird dringend empfohlen, damit bereits im Vorfeld der Bewilligung, von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II alle wichtigen Fragen geklärt werden können. Bitte beachten Sie, dass Leistungen für Zeiten vor der Antragstellung nur rückwirkend bis zum Beginn des Antragsmonats gewährt werden können. Im Jobcenter des Landkreises Würzburg werden auch Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II erbracht. Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch Bildungspaket oder Bildungs- und Teilhabepaket genannt) sind die Leistungen für die hilfebedürftigen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, zusätzlich erbracht werden. Durch die Leistungen soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schüler*innen im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst unterschiedliche Förderbereiche: • Leistungen bei eintägigen Schulausflügen oder mehrtägigen Klassenfahrten / Fahrten mit der Kindertageseinrichtung, • Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (pro Schuljahr 150 Euro), • Berücksichtigung von Schülerbeförderungskosten in nicht von der Schülerfahrkostenverordnung geregelten Fällen, • Leistungen bei notwendiger ergänzender Lernförderung, wenn das Erreichen der wesentlichen Lernziele (z. B. die Versetzung in die nächste Klasse) gefährdet ist, • Übernahme der Kosten bei Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, • Leistungen bei Teilnahme an Aktivitäten der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Sportvereinsbeitrag, Musikschule, etc.) bis 15 Euro monatlich. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II umfasst auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Lediglich für die Übernahme der Kosten für Lernförderung ist rechtzeitig ein gesonderter Antrag zu stellen, bevor die Leistung in Anspruch genommen bzw. zur Zahlung fällig ist. Viele Fragen zu dem Bildungs- und Teilhabepaket werden in unserem Flyer beantwortet. Diesen können Sie unter anderem auf der Internetseite des Landratsamtes Würzburg aufrufen. Dort finden Sie auch die entsprechenden Formulare. Das Jobcenter betreut bezüglich der Bildungs- und Teilhabeleistungen all jene Personen, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket telefonisch (0931 8003-5211 oder -5210), aber auch im persönlichen Gespräch während der allgemeinen Öffnungszeiten. www.landkreis-wuerzburg.de/jobcenter Jobcenter Landkreis Würzburg © Schmelz Fotodesign Jobcenter

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