35 vermittelnd Bereich Integration Das Kernelement der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine umfassende und auf die Problemlage der*des Einzelnen zugeschnittene Betreuung und Beratung durch das Jobcenter (§ 14 SGB II). Im Bereich „Integration“ werden Kund*innen von ihrer*ihrem persönlichen Ansprechpartner*in (Arbeitsvermittler*in bzw. Fallmanager*in) umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit unterstützt. Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass jede*r Kund*in unterschiedlich anzutreffende konkrete Voraussetzungen im Hinblick auf die jeweiligen Integrationschancen am Arbeitsmarkt mitbringt. Um diesen Umstand zu berücksichtigen, wird für jede*n Kund*in eine individuelle – d. h. auf die Bedürfnisse und Erfordernisse des jeweiligen Einzelfalls zugeschnittene – Eingliederungsstrategie gemeinsam ausgearbeitet. Diese kann konkrete Vermittlungsvorschläge beinhalten und/oder Unterstützung durch kommunale Eingliederungsleistungen wie Schuldnerberatung, Suchtberatung oder psychosoziale Betreuung (§ 16a SGB II). Grundlage dieser Eingliederungsstrategie bildet das sogenannte Profiling (Potenzialanalyse gem. § 15 Abs. 1 SGB II). Hier werden durch persönliche Gespräche mit der*dem Kundin*Kunden die individuellen Fertigkeiten, Kompetenzen sowie die persönlichen Verhältnisse festgestellt und daraus Handlungsbedarfe abgeleitet. Die Handlungsbedarfe münden in die Festlegung konkreter Schritte zur Integration in Arbeit (Integrationsstrategie), die in einer Eingliederungsvereinbarung (§15 SGB II) als öffentlich-rechtlicher Vertrag verbindlich vereinbart werden. Die Eingliederungsvereinbarung stellt das Kernstück der Integrationsarbeit dar. Sie konkretisiert nach der gesetzgeberischen Intention das Prinzip des „Förderns und Forderns“ und dient letztlich auch dem Qualitätsziel guter Betreuung und Beratung. Die Eingliederungsvereinbarung (EGV) wird von den Arbeitsvermittler*innen und Fallmanager*innen gemeinsam mit den Kund*innen erarbeitet. Die EGV strukturiert und terminiert die Aktivitäten der Kund*innen und des Jobcenters Landkreis Würzburg in der Phase der Umsetzung und Nachhaltung des Integrationsprozesses. Damit werden die Transparenz und die Verbindlichkeit für alle am Prozess Beteiligten erhöht. Für die Unterstützung des Eingliederungsprozesses steht dem*der Arbeitsvermittler*in und Fallmanager*in ein breit gefächertes Repertoire an Leistungen zur Eingliederung nach dem 1. Abschnitt des dritten Kapitels des Sozialgesetzbuchs (SGB) Zweites Buch (ll) zur Verfügung. Diese Leistungen werden ziel- und kundenorientiert unter Berücksich- tigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Rahmen der individuellen Eingliederungsplanungen ausgewählt und eingesetzt. Die Betreuung der Kund*innen im Bereich Integration findet im Jobcenter Landkreis Würzburg aufgrund besonderer Unterstützungsbedarfe einzelner Personengruppen auch zielgruppenspezifisch statt. So werden beispielsweise erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren, Alleinerziehende und Selbstständige von jeweils spezialisierten Beratungsfachkräften betreut und auf ihrem Weg (zurück) in Arbeit oder Ausbildung unterstützt. Die Maßnahmekoordination unterstützt die Arbeitsvermittler*innen und Fallmanager*innen mit Angeboten über aktuelle Kurs- und Unterstützunsangebote bei Bildungs- und Maßnahmeträgern. Darüber hinaus agiert die Arbeitgeberkontaktstelle als Ansprechpartner für Arbeitgeber*innen und bietet den Integrationskräften Hilfestellung bei der Vermittlungsarbeit durch Zurverfügungstellung von aktuellen Stellenangeboten für den ersten, als auch für den zweiten Arbeitsmarkt. Um seine Kundinnen* und Kunden* bestmöglich bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu unterstützen, bietet das Jobcenter Landkreis Würzburg ein Online-Stellenportal an, welches die Suche danach spürbar erleichtert. Das Portal steht als kostenloser Service allen Bürger*innen unter folgender URL zur Verfügung: www.jobnetzwerk-lrawue.de © AfricaStudio/fotolia.de
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