Informationen für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Würzburg

37 Sie haben im Landkreis einen Bauplatz erworben? Oder Sie möchten ein Fachwerkhaus umbauen und erneuern? Gratulation! Bei jedem Bauvorhaben sind aber eine Menge von baurechtlichen Vorschriften zu beachten, über die man im Regelfall nicht informiert ist. Wir haben deshalb für Sie eine „Baubroschüre“ aufgelegt, die Sie auch auf unserer Internetseite (www.landkreiswuerzburg.de) zum Herunterladen finden. Am besten Sie informieren sich schon in der Planungsphase – Sie können natürlich auch vorbeikommen und sich beraten lassen, was planungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Wenn es dann ernst wird und Sie mit Ihrem*Ihrer Planfertiger*in bzw. Architekt*in einen Bauantrag stellen, achten Sie bitte darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig sind – bevor Sie diese über die Bauortgemeinde beim Landratsamt einreichen. Das hilft uns allen und verkürzt die Bearbeitungszeit. Unser Bauamt © Matthias Demel Innenentwicklung Kürnach aufbauend Folgende Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung erforderlich: • Bauantrag auf den amtlichen Vordrucken • Amtlicher Lageplan • Baubeschreibung auf den amtlichen Vordrucken • Baupläne • vollständige Nachbarbeteiligung Wollen Sie eventuell Wohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln? Wenn ja, benötigen Sie eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz: Die Bescheinigung wird von Ihrem Bauamt ausgestellt. An Unterlagen sind erforderlich: • Antrag über die vorgesehene Aufteilung • Aufteilungspläne (dreifach) www.landkreis-wuerzburg.de/bauamt

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