Informationen für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Würzburg

38 Für Häuslebauer*innen und zukünftige Eigenheimbesitzer*innen Sie möchten eine Wohnung kaufen oder ein Eigenheim erwerben? Für dieses Vorhaben gibt es Hilfen. Denn der Staat fördert die Schaffung von Wohnraum. Förderfähig sind der Bau und Erwerb von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen sowie die Erweiterung von bestehendem Wohnraum. Daneben ist auch der Erwerb einer Bestandsimmobilie zuwendungsfähig (Zweiterwerb). Die Vergabe der Fördermittel ist an gewisse Voraussetzungen gebunden. Unter anderem sind bestimmte Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen zu beachten. Außerdem ist der Einsatz von Eigenkapital erforderlich. Vorrangig werden Familien mit Kindern und Menschen mit Behinderung gefördert. Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm werden die Antragsteller*innen mit einem Staatlichen Baudarlehen (aktuell 0,5 % Zinsen, 1 % Tilgung) und einem einmaligen Zuschuss von aktuell 5.000 e pro Kind unterstützt. Beim Zweiterwerb ist außerdem ein ergänzender Zuschuss von max. 30.000 e möglich. Weiterhin können im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm zinsermäßigte Darlehen ausgereicht werden. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.wohnen.bayern.de und www.labo-bayern.de Wichtig: Kommen Sie rechtzeitig vor Beginn des Bauvorhabens oder vor Vertragsabschluss zu uns. Übrigens: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderdarlehen. Unsere Wohnraumförderung unterstützend Für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung Muss Wohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung angepasst werden, z. B. durch den Einbau einer Rampe oder den Umbau der Sanitäranlagen, so ist eine Förderung über ein leistungsfreies Baudarlehen in Höhe von 10.000 Euro pro Wohnung möglich. Voraussetzung für eine Gewährung der Förderung ist unter anderem die Einhaltung einer Einkommensgrenze. Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Baudarlehen (Darlehen ohne Zins und Tilgung). Die Darlehensschuld wird nach Ablauf einer fünfjährigen Belegungsbindung erlassen, wenn die Wohnung in diesem Zeitraum bestimmungsgemäß belegt war. Wird die Nutzung vor Ablauf der Belegungsbindung aufgegeben, so ist für jedes volle Kalenderjahr ein Fünftel des leistungsfreien Baudarlehens zurückzuzahlen. Für Wohnungssuchende Für den Bezug öffentlich geförderter Mietwohnungen ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins erforderlich. Für die Erteilung einer solchen Berechtigung sind unterschiedliche Vorgaben einzuhalten, u. a. eine Einkommensgrenze. Mit diesem Berechtigungsnachweis (Wohnberechtigungsschein) kann man sich bei den Vermieter*innen von Sozialmietwohnungen (Wohnungsbaugesellschaften, -genossenschaften, private Vermieter*innen) um eine Sozialmietwohnung bewerben. Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an: 0931 8003-5421 oder -5422 © Robert Kneschke/adobestock.de

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