Baubroschüre Landkreis Würzburg
13 3. Die Baugenehmigung • Der Bauantrag und die Baubeschreibung nach amtlichem Muster, vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Bau- herrn und vom Entwurfsverfasser (Planfertiger). • Amtlicher Lageplan (M = 1 : 1.000), nicht älter als ein halbes Jahr und unverändert (keine Einzeichnung des Bauvorha- bens); diesen erhalten Sie beim Staatlichen Vermessungs- amt. • Ablichtungen vom amtlichen Lageplan mit Einzeichnung und Bemaßung des Bauvorhabens, der Baugrenzen und der Abstandsflächen. Die Abstandsflächen sind auch rechne- risch nachzuweisen. • Die Bauzeichnungen, bestehend aus Ansichten, Grundrissen, Schnitten und Abstandsflächenplan. • Die dazugehörigen Berechnungen (Wohnfläche, Nutzfläche, umbauter Raum und Baukosten). Hinsichtlich der Baukosten sind die jeweils gültigen amtlichen Richtsätze zugrunde zu legen. • Ggf. Anträge auf Erteilung von Befreiungen von Festsetzun- gen des Bebauungsplanes oder auf Zulassung von Abwei- chungen von gesetzlichen Vorgaben. • Der Stellplatznachweis (zeichnerisch und rechnerisch). • Das Baustatistik-Formblatt nach Vorgabe des Gesetzgebers. Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie z. B. Standsicherheitsnachweis, Nachweis des Schallschutzes, Nachweis des Brandschutzes, Freiflächengestaltungsplan, Ge- bäudeschnitte usw. Ob diese notwendig sind, hängt von der Gebäudeklasse Ihres Bauvorhabens ab. Viele Probleme und Nachfragen lassen sich durch die Wahl eines geeigneten Ent- wurfsverfassers, Planfertigers oder Architekten vermeiden. Dieser ist auch für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit der eingereichten Bauantragsunterlagen verantwortlich. notwendigen Unterlagen, eingereicht wurde; fehlen erforder- liche Unterlagen oder Angaben, kann der Antrag nicht weiter- bearbeitet werden. Bauherr und Architekt können durch die Vorlage von vollständigen und prüffähigen Antragsunterlagen somit einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass die Prü- fung zügig erfolgen kann. Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass das Landratsamt für die Beurteilung Ihres Bauvorhabens Stellungnahmen von Fachbehörden einholen muss; dies können beispielsweise die Gewerbeaufsichtsbehörde, das Wasserwirtschaftsamt, die Straßenbauverwaltung, die Naturschutzbehörde, das Immis sionsschutzreferat, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder die Denkmalbehörde sein. Wir müssen Sie deshalb um Verständnis bitten, dass das Prüf- verfahren bei Beteiligung von mehreren Fachbehörden im Ein- zelfall eventuell nicht so schnell abgeschlossen werden kann, wie Sie sich dies vielleicht erhoffen. Sie können aber versichert sein, dass das Landratsamt bemüht ist, die von Ihnen bean- tragte Baugenehmigung so rasch wie möglich zu erteilen. 3.3 Vollständige Bauantragsunterlagen Grundvoraussetzung für die Prüffähigkeit Ihres Bauantrages ist, dass Ihre eingereichten Unterlagen vollständig und prüf- fähig sind. Was zu einem Bauantrag alles gehört, ist in der Bauvorlagenverordnung geregelt; darin ist auch festgelegt, dass die amtlichen Antragsformulare des Freistaates Bayern zu verwenden sind. Im Einzelnen sind folgende Unterlagen er- forderlich:
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