Baubroschüre Landkreis Würzburg

23 8. Was macht … und was kostet …? 8.1 Der Immobilienmakler Der Immobilienmakler vermittelt Grundstücke, Eigentumswoh- nungen und Gebäude zwischen Käufern und Verkäufern. Er bietet Immobilien an, die zum Verkauf stehen, und sucht für Interessenten geeignete Objekte. Eine Vermittlungsgebühr fällt an, wenn ein Kauf zustande kommt. Käufer und Verkäufer zah- len auf Basis der Kaufsumme einen vereinbarten Prozentsatz als Provision an den Makler. 8.2 Der Architekt Viele angehende Bauherren sind der Meinung, dass sie nur günstig und nach eigenen Vorstellungen bauen könnten, wenn sie möglichst viel selbst in die Hand nehmen. Das beginnt beim Bauantrag und reicht bis zur Endabnahme des fertigen Hau- ses. Bei der Fülle der Stationen, die ein Hausbau durchläuft, ist die Gefahr jedoch groß, dass der Bauherr schon vor dem ersten Spatenstich den Überblick verliert, ganz zu schweigen von unvorhergesehenen Überraschungen während der Bau- ausführung. Um beim Hausbau möglichst sicher und reibungslos ans Ziel zu gelangen, ist ein umfangreiches Fachwissen und eine langjäh- rige Erfahrung auf dem Bausektor erforderlich. Der geeignete Partner für den Bauherrn ist deshalb der Architekt. Er berät den Bauherrn bereits beim Grundstückskauf und begleitet ihn fachkundig vom Planungsbeginn bis zur Baufertigstellung. Trotz des Honorars, das jeder Architekt für seine Leistungen gemäß Honorarordnung (HOAI) verlangt, fährt der Bauherr mit einem Architekten unterm Strich meist günstiger, weil sich durch gezielte Planung und Vergabe der Bauleistungen erheb- liche Baukosten sparen lassen. Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist auch, dass der Architekt hilft, die ohnehin schon strapazier- ten Nerven des Bauherrn zu schonen. Wie findet man den richtigen Architekten? Der schnellste Weg führt immer über Bekannte oder über Bauobjekte in der näheren Umgebung, die Ihnen besonders zusagen. Eine andere Möglichkeit wäre, Veröffentlichungen von Wettbewerbsergebnissen der Bausparkassen oder in den Fachzeitschriften zu verfolgen. Oder man verabredet sich ganz unverbindlich mit einem ortsansässigen Architekten zu einem Gespräch und lässt sich dessen Arbeiten zeigen. Schritte zur Zusammenarbeit Bevor es zum Vertragsabschluss kommt, muss der Archi- tekt erst einmal die Vorstellungen, Wünsche und Lebens­ gewohnheiten des Bauherrn kennenlernen sowie neben dem augenblicklichen Raumbedarf auch die zu erwartenden Ent- © Jacob Lund - stock.adobe.com

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