Wegweiser für Familien und Jugendliche im Landkreis Wunsiedel

ÄMTER UND FINANZEN 39 Arbeit und Lebensunterhalt n n Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II und Arbeitsvermittlung Arbeitslosengeld (ALG) Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie, wenn Sie arbeits- los sind, sich dem Arbeitsmarkt mindestens für 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stellen (also arbeiten können und wollen), sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeits- los gemeldet haben und die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt haben. Das ist dann der Fall, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetrete- nen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungs- pflichtig beschäftigt waren. Die Höhe des ALG richtet sich dabei nach Ihrem durchschnittlichen Verdienst aus den letzten 12 Monaten Ihrer Beschäftigung, Ihrer Lohnsteu- erklasse und ob Sie Anspruch auf Kindergeld bzw. einen Kinderfreibetrag haben. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist zu beachten, dass spätestens drei Monate vor Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses eine Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit erfolgen muss. Dies ist auch tele- fonisch möglich.  Arbeitslosengeld II (ALG II) Anspruch auf ALG II haben alle erwerbsfähigen Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben, nach ihrem Einkommen und Vermögen hilfsbedürftig sind (d. h. wenn das Einkom- men unter dem Existenzminimum liegt und der Lebensun- terhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestritten werden kann) und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als erwerbsfähig gelten Sie, wenn Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemei- nen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Empfängern von ALG II leben, erhalten das sogenannte Sozialgeld. Die Sicherung des Lebensunterhalts umfasst sowohl den pauschalisierten Regelbedarf, Mehrbedarfe, Bedarfe die Unterkunft und Heizung als auch Leistungen für einmalige Bedarfe, für die Sozialversicherung und Bedarfe für Bildung und Teilhabe. Mehrbedarfe können gewährt werden: • für Schwangere ab Beginn der 13. Schwangerschaftswoche • für Alleinerziehende, abhängig vom Alter und der Anzahl ihrer Kinder • aufgrund einer Behinderung (unter bestimmten Vorausset- zungen) • für medizinisch notwendige, kostenaufwendige Ernährung (bei bestimmten Erkrankungen) • Einmalige Leistungen sind bis auf wenige Ausnahmen mit in den Regelbedarf einbezogen. Ausnahmen hiervon sind u. a.: • die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte • die Erstausstattung für die Bekleidung bei Schwanger- schaft und Geburt Arbeitsvermittlung Bei den Beratungs- und Vermittlungsfachkräften der Agen- tur für Arbeit erhalten Sie Auskunft und Rat in Fragen der konkreten beruflichen (Wieder-)Eingliederung. Sie können sich hier auch bei einem ins Auge gefassten Berufswech- sel oder einer Umschulung beraten lassen. Dabei werden Sie auch über die aktuelle Entwicklung des Arbeitsmarktes informiert. Die Agentur für Arbeit vermittelt sowohl Arbeits- plätze als auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die Ihnen bei der beruflichen Wiedereingliederung nützlich sein können. Bezüglich einer Erstausbildung für Personen bis zu 25 Jahren ist die Berufsberatung zuständig. Die Vermitt- lungsfachkräfte unterstützen Sie außerdem unter anderem durch Vermittlung von Kursen oder Maßnahmen, durch Gewährung von Leistungen zur beruflichen Eingliederung und Berufsausbildung, bei der beruflichen Weiterbildung und mit Leistungen zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Notwendige Kosten für Bewer- bungsunterlagen und anlässlich von Vorstellungsgesprächen können nach vorheriger Beantragung erstattet werden. Dar- über hinaus erhalten Sie die für Ihre Eingliederung in Arbeit erforderliche Unterstützung bei psychosozialen Notlagen. Ansprechpartner, Beratung und Beantragung Agentur für Arbeit Oskar-Loew-Straße 9 | 95615 Marktredwitz Tel.: 0800 4555500 (Arbeitnehmer) Tel.: 0800 4555520 (Arbeitgeber) Jobcenter Fichtelgebirge Oskar-Loew-Straße 9 | 95615 Marktredwitz Tel.: 09231 506111 jobcenter-fichtelgebirge@jobcenter-ge.de Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de n n BAföG und Meister-BAföG Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Damit Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von ihrer Herkunft eine ihrer Eignung und Neigung entspre- chende Ausbildung absolvieren können, gibt es die Möglich- keit, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsge- setz (BAföG – Schüler- oder Studentenbafög) zu beantragen.

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