Wegweiser für Familien und Jugendliche im Landkreis Wunsiedel

ÄMTER UND FINANZEN 40 Vereinbarkeit von Beruf und Familie  n n Elternzeit Der gesetzliche Anspruch auf drei Jahre Elternzeit steht nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beiden Elternteilen zu und ermöglicht es berufstätigen Müttern und Vätern, sich ihrem Kind zu widmen. Nach dem Ende der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur ursprüngli- chen oder einer gleichwertigen Tätigkeit. Voraussetzungen für Elternzeit: • Das Kind lebt in ihrem Haushalt. • Sie betreuen und erziehen das Kind überwiegend selbst. • Sie arbeiten während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden. Die Elternzeit ist spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber zu verlangen. Dabei müssen Sie gleichzeitig erklären, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, die Elternzeit abwechselnd oder gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Elternzeit in zwei Zeitabschnitte aufzuteilen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten über den dritten Geburtstag des Kindes hin- aus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden. Während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäfti- gung bis zu 30 Stunden wöchentlich beim bisherigen Arbeit- geber, mit dessen Zustimmung auch bei einem anderen Arbeitgeber oder in selbstständiger Tätigkeit, zulässig. Ansprechpartner ZBFS – Zentrum Bayern Familie und Soziales Hegelstraße 2 | 95447 Bayreuth Tel.: 0921 60529001 | Fax: 0921 6052921 poststelle.ofr@zbfs.bayern.de | www.zbfs.bayern.de Schwangerschaftsberatungsstellen Kontaktdaten siehe Seite 28 n n Rechtsansprüche bei Erkrankung des Kindes Kinderkrankengeld Wer berufstätig und krankenversichert ist, kann bei der Erkrankung des Kindes verschiedene Ansprüche geltend Hinweise zum Elterngeld finden Sie auf Seite 42. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder in der Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ unter www.bmfsfj.de un ter Publikationen. Das „Meister-BAföG“ (AFBG) kann beantragt werden, um die beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. Meisterkurse oder andere auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vor- bereitende Lehrgänge zu absolvieren. Über die Darlehensteil­ erlasse hinaus werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss und zum Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen. Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Fachbereich Sozialwesen Jean-Paul-Straße 9 | 95632 Wunsiedel Tel.: 09232 80386 oder 09232 80336 Fax: 09232 809386 oder 09232 809336 birgit.heinrich@landkreis-wunsiedel.de lissi.suttner@landkreis-wunsiedel.de www.landkreis-wunsiedel.de/landratsamt/ sozialwesen/ausbildungsfoerderung n n Rundfunkbeitrag (GEZ) Der Rundfunkbeitrag wird von einer Servicestelle der öffent- lich-rechtlichen Rundfunkanstalten und des Deutschland- radios erhoben. In Deutschland gibt es dafür eine gesetz- liche Gebührenpflicht. Privatpersonen können aber unter bestimmten Bedingungen befreit werden. Dazu zählen z. B. Alg-II(„Hartz IV“)-Empfänger, Sozialhilfeempfänger oder BAföG-Empfänger. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de. n n Sozialhilfe  Die Hilfe zum Lebensunterhalt sichert Ihren Lebensunterhalt, wenn Sie bei Bedürftigkeit sonst keine Leistungen erhalten. Anspruchsberechtigt sind Personen im erwerbsfähigen Alter, denen keine Erwerbstätigkeit möglich ist, so z. B. Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder wenn volle Erwerbsminderung vorliegt, ohne dass eine Rente bezogen wird. Eine Rente wegen Erwerbsminderung berechtigt Sie nur dann zum Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit, d. h. länger als sechs Monate, außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten (volle Erwerbsminderung), und zwar ohne Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. Die Höhe der Leistung liegt (mit u. U. geringen Abweichungen) auf dem Niveau der Grundsicherung für Erwerbsfähige (ALG II). Ebenso haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Mehrbedarf, einmalige Leis- tungen sowie das Bildungs- und Teilhabepaket. Ansprechpartner Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge Fachbereich Sozialwesen Jean-Paul-Straße 9 | 95632 Wunsiedel Tel.: 09232 80108

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