Aktiv im Alter Wegweiser für unsere Seniorinnen und Senioren Stadt Zittau

37 Versicherungs- und Sozialleistungen Ab dem 01. Januar 2017 ist der Pflegebedürf- tigkeitsbegriff vollkommen neu definiert und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Wen- den Sie sich vertrauensvoll an Ihre Krankenkasse! n n Wohngeld Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deshalb gewährt der Staat finanzielle Hilfe in Form von Wohn- geld. Wohngeld wird als • Mietzuschuss für Mieter/-innen (auch für Heimbewohner/-innen) oder als • Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentü- mer/ -innen gezahlt. Das Wohngeld ist abhängig von • der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, • der monatlichen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern) und vom • anzurechnenden Einkommen des Haushaltes. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen vorliegen und ein Antrag gestellt wird. Für die Beantragung und Beratung wenden Sie sich bitte an Stadtverwaltung Zittau Wohngeldbehörde  03583 752241 Sachsenstraße 14, 02763 Zittau Die Leistungen der Renten-, Kranken- und Pfle- geversicherung sowie der Wohngeldbehörde sind vorrangig den Leistungen der Sozialhilfe. n n Grundsicherung/Sozialhilfe Die Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungs- berechtigten die Führung eines Lebens zu ermög- lichen, das der Würde des Menschen entspricht. Wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, sicherstellen kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe). Im Rahmen der Leistungen nach dem SGB XII können vor allem in Betracht kommen: • Hilfe zum Lebensunterhalt • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung • Hilfen zur Gesundheit • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen • Hilfe zur Pflege • Hilfe in anderen Lebenslagen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Menschen im erwerbsfähigen Alter, die vorübergehend erwerbsunfähig sind und keine Leistungen nach dem SGB II erhalten. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin- derung erhalten Menschen, die das 65. Lebens- jahr vollendet haben. Ebenfalls haben Personen

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