Aktiv im Alter Wegweiser für unsere Seniorinnen und Senioren Stadt Zittau

38 Versicherungs- und Sozialleistungen Anspruch, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Hilfen zur Gesundheit gewähren Leistungen zur Vorsorge, Verhütung und Früherkennung von Krankheiten. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen können Personen erhalten, die durch eine Behin- derung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wesentlich in ihren Fähigkeiten eingeschränkt oder von einer Behinderung bedroht sind. Hilfe zur Pflege erhalten Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnli- chen, regelmäßigen und wiederkehrenden Ver- richtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Die Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeit- pflege und stationäre Pflege. Leistungen nach dem Pflegestärkungsgesetz gehen den Leistun- gen der Hilfe zur Pflege vor. Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes • Altenhilfe • Blindenhilfe • Bestattungskosten Auskunft, soziale Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erteilen: Landratsamt Görlitz – Sozialamt  03583 720 Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau Stadtverwaltung Zittau Referat Soziale Angelegenheiten  03583 752214 oder 752216 Sachsenstraße 14, 02763 Zittau n n Schwerbehindertenrecht und Landesblindengeld Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behin- derung stellen. Je nach Grad der Behinderung und erteilter Merkzeichen können Betroffene Nachteilsausgleiche, Eingliederungshilfen und Blindenhilfen in Anspruch nehmen. Blinde und hochgradig Sehschwache können nach dem Landesblindengeldgesetz zum Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Mehraufwendungen Lan- desblindengeld erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, wird ein Schwer- behindertenausweis ausgestellt. Bewilligende Behörde ist das Landratsamt Gör- litz – Schwerbehindertenrecht/Landesblinden- geldgesetz. Von dort erhalten Sie den Bescheid, Erläuterungen zum Schwerbehindertenrecht und die Information zur Ausweisausgabe.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=