Aktiv im Alter Wegweiser für unsere Seniorinnen und Senioren Stadt Zittau

54 Vorsorge, Testament, Todesfall oder von der Betreuungsbehörde bestätigen zu lassen. Ausführliche Beratung zu Betreuungs- und Vorsorgevollmachten bietet Landratsamt Görlitz – Betreuungsbehörde  03585 441670 Georgewitzer Straße 58, 02708 Löbau – Testament Im Falle eines Todes ist auch der persönliche Nachlass zu klären. Was geschieht mit dem Ver- mögen, aber auch eventuellen Schulden. Der Erbe tritt die Nachfolge für beides an. Da das Erbrecht viele Besonderheiten aufweist, kann es sinnvoll sein, sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen. Mit dem Testament wird sichergestellt, dass bei der Aufteilung des Nachlasses nach den Wün- schen der oder des Verstorbenen verfahren wird. Testamente können entweder zur Niederschrift bei einem Notar oder eigenhändig errichtet werden. – Öffentliches Testament Das öffentliche, vor einem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet folgende Vorteile: Der Notar berät Sie und ver- deutlicht Ihnen die Konsequenzen der geplanten Blick vom Johanneum zu Johanniskirche und Rathaus

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=