Aktiv im Alter Wegweiser für unsere Seniorinnen und Senioren Stadt Zittau

55 Vorsorge, Testament, Todesfall Verfügungen. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt (es wird beim Amtsgericht hinterlegt), ob es echt ist und wie es zu verste- hen ist, können in der Regel nicht aufkommen. – Eigenhändiges Testament Ohne Kosten können Sie auch ein eigenhändiges Testament verfassen. Dabei muss nicht nur die Unterschrift, sondern der gesamte Text hand- schriftlich und eigenständig niedergeschrieben werden. Vergessen Sie nicht Ort und Datum anzugeben und unterschreiben Sie mit vollem Vor- und Zunamen. Das Testament können Sie zu Hause verwahren oder sicherheitshalber beim Amtsgericht hinterlegen. – Gemeinsames Testament von Ehegatten Das Gesetz ermöglicht es, Ehegatten ein gemein- schaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in öffentlicher oder eigenhändiger Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Testament eigen- händig niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Notaren oder Steuerfach- beratern, ob steuerliche Gründe dafür sprechen, besondere Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten zu vererben. n n Dokumentenmappe Folgende Unterlagen sollten in dieser Mappe sein: • Geburtsurkunde • Familienstammbuch • Heiratsurkunde/Scheidungsurteil • Adressen naher Angehörigen und Freunde • Arbeitsverträge, Zeugnisse • Sozialversicherungs-, Renten- und Krankenversicherung EINE GRABSTELLE. FÜR JEDES BUDGET. FÜR JEDEN ANSPRUCH. Görlitzer Straße 55 b | Zittau Telefon 03583 57630 | www.urnenhain-zittau.de

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